Tafel 8.1 - Alt - marode - ungeeignet
Warum Schacht KONRAD nicht geeignet ist
Antrag auf Aufhebung der Genehmigung
Die Widersprüchen zwischen den heutigen Anforderungen an ein tiefengeologisches Lager für radioaktive Abfälle und dem alten Projekt Konrad werden immer größer und deutlicher. Deshalb haben der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Naturschutzbund (NABU) am 27. Mai 2021 einen Antrag auf Rücknahme bzw. Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses Schacht KONRAD beim Niedersächsischen Umweltministerium eingereicht. Getragen wird dieser juristische Schritt vom Bündnis Salzgitter gegen KONRAD, in dem die Stadt Salzgitter, die IG Metall Salzgitter-Peine, das Landvolk Braunschweiger Land und die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD seit Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.
Der Antrag ist die notwendige Konsequenz. „Radioaktive Abfälle in eine alte Eisenerzgrube zu bringen, ohne Rückholbarkeit oder Reversibilität zu gewährleisten und ohne genaue Kenntnis der geologischen Verhältnisse, wird der Verantwortung für künftige Generation nicht gerecht“, erklärten Heiner Baumgarten, Vorstand des BUND-Landesverbandes, und Petra Wassmann, KONRAD-Beauftragte des NABU Niedersachsen, bei der Übergabe.
Antrag auf Rücknahme bzw. Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.05.2021
Presseerklärung und weitere Dokumente
KONRAD vor Gericht
Über drei Jahre brauchte das Niedersächsische Umweltministerium für seinen Bescheid. Im September 2024 lehnte es den Antrag auf Rücknahme bzw. Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses Schacht KONRAD ab. Dagegen haben BUND und NABU am 10.10.2024 Klage vor dem OVG Lüneburg eingereicht. Ein Termin für eine mündliche Verhandlung ist noch nicht in Aussicht.
Klagebegründung im Wortlaut 19.12.2024
Klage vor dem OVG Lüneburg vom 10.10.2024
