Daten

Daten Schacht KONRAD

Eigentümerin:
 
Bundesrepublik Deutschland. Der Bund hat die Schachtanlage 1987 für 84 Millionen DM von der Salzgitter AG gekauft.
Betreiberin: Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Die BGE ist ein privat­wirt­schaft­lich geführtes Unternehmen, das zu 100 % im Staatsbesitz ist.
Genehmigungsbehörde für wesentliche Änderungen bis zur Inbetriebnahme: Umweltministerium Niedersachsen, Hannover
Genehmigungsbehörde für unwesentiche Änderungen vor der Inbetriebnahme und für alle Änderungen nach der Inbetriebnahme: Bundesamt fürdie Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE)
Erzabbau: 1965 bis 1976
Eignungsuntersuchung: 1975 bis 1982 durch die Entwicklungsgemeinschaft Tieflagerung (GSF Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung und KfK Kernforschungszentrum Karlsruhe)
Planantrag: von der PTB gestellt am 31.08.1982
Planauslegung: von Mai - Juli 1991
Einwendungen:
 
289.387; nach den 880.000 Einwendungen gegen den Bau der Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf, die zweitgrößte Zahl von Einwendungen in einem Verwaltungsverfahren
Erörterungstermin:
 
Vom 25. September 1992 bis 05. März 1993. Mit 75 Verhandlungstagen der längste Erörterungstermin in der deutschen Verwaltungsrechtsgeschichte.
Genehmigung: 3. Juni 2002, rechtskräftig am 3. April 2007.
Einlagerungvolumen: 303.000 m³ (tatsächlich fallen in Deutschland bis zu 600.000 m³ radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung an).
Einlagerungsinventar: Schwach- und mittelradioaktive Abfälle mit geringer Wärmeentwicklung. Das Inventar darf in seiner Gesamtheit in einer Einlagerungskammer das umgebende Wirtsgestein am Stoß um nicht mehr als 3 Grad erwärmen. Wärmere Abfälle werden so eingelagert, dass kältere Abfälle eine Abschirmfunktion gegenüber dem Wirtsgestein entfalten können. Begrenzung des Radionuklidinventars:
  • Gesamtalphastrahler 1,5 x 1017
  • Gesamtbeta- / -gammstrahler 5,0 x 1018
  • sowie Begrenzung einzelner Radionuklide


Gemäß gehobener wasserrechtlicher Erlaubnis ist für 94 wasser­gefährdende Stoffe jeweils eine zulässige Gesamtmenge festgelegt worden, welche nach stofflicher Bilanzierung der einzulagernden unterschiedlichen Abfallarten nicht überschritten werden darf.

Einlagerungsbeginn: Mehrfach verschoben, derzeit für Anfang der 2030er Jahre geplant.