Tafel 3 - Wenn Radioaktivität baden geht
Radioaktive Emissionen Teil 2
Die wasserrechtlichen Erlaubnisse für Schacht KONRAD sind nicht Teil des Planfeststellungsbeschlusses. Sie wurden vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz separat erteilt. Es gibt vier wasserrechtlichen Erlaubnisse:
- Wasserrechtliche Erlaubnis 1: Entnahme von Grundwasser aus den Baugruben auf dem Gelände der Schachtanlage Konrad 2
- Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis 2: Einleitung von Niederschlagswasser, Grubenwasser und Abwasser aus dem Endlager für radioaktive Abfälle, Schacht 1, in die Aue bei Salzgitter Bleckenstedt.
- Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis 3: Einleitung von Niederschlagswasser, Grubenwasser und Abwasser aus dem Endlager für radioaktive Abfälle, Schacht Konrad 2, in Oberflächengewässer
- Gehobene wasserrechtlichen Erlaubnis 4: Endlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad
In der Gehobene wasserrechtlichen Erlaubnis 4 werden die negative Auswirkungen auf das Grundwasser durch die Einlagerung von Radionukliden selber, aber auch der damit verbundenen Einlagerung von wassergefährdenden nicht radioaktiven Stoffen bewertet. Sie definiert Obergrenzen für einzelne Stoffe, schreibt den Bau einer Druckwasserleitung vor und regelt die Voraussetzungen, wann die Abwässer von KONRAD 2 in die Aue eingeleitet werden dürfen.
