Daten

Eigentümer:Bundesrepublik Deutschland
Betreiber:

Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)

Am 23.06.2016 beschloss der Deutsche Bundestag eine Umstrukturierung im Endlagerbereich. Die Betreiberaufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und die Betreibertätigkeiten der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern (DBE) wurden in der zu 100% staatlichen, neu gegründeten Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit Sitz in Peine zusammengeführt.

01.01.2009 ASSE GmbH: Übernahme des Betriebs der ASSE II vom Helmholtz-Zentrum München - Deutsches Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit (HZMGU) durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und ihrer neu gegründeten Tochter ASSE GmbH.

Vor dem 01.01.2008 hieß das HZMGU Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit mbH (GSF). Gegründet wurde die GSF am 23.06.1964 als Gesellschaft für Strahlenforschung.

Genehmigung:Seit dem 30.01.2009 Betrieb nach dem neu eingefügten § 57b Atomgesetz ohne zuvor die gesetzlich vorgeschriebene Planfeststellung nach § 9 Atomgesetz durchlaufen zu haben.
Salzabbau:1906 bis 1964 ( ASSE I 1899 bis 1906)
Endlagerbetrieb:1967 bis 1978
Forschungsbetrieb:seit 1978
Lex Asse:Die „Lex Asse“ (amtlich Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II) ist eine im April 2013 in Kraft getretene Novelle des Atomgesetzes (§ 57b AtG). Sie schreibt rechtlich verbindlich vor, dass die radioaktiven Abfälle aus der ASSE geborgen sollen und die Anlage danach stillgelegt werden soll.

eingelagertes Inventar:

 

 

 

109.715 Behälter mit schwach radioaktiven Abfällen

14.779 Gebinde mit mittelradioaktiven Abfällen in "verlorener Betonabschirmung" die fälschlicher Weise in offiziellen Listen z.T. immer noch den schwach radioaktiven Abfällen zugeschlagen werden

1.293 Gebinde mit mittelradioaktivem Müll

allerdings ist das tatsächliche Inventar der ASSE II immer noch nicht deifnitv geklärt.

RückholungDie BGE hat im August 2025 den Antrag zum Bau des für die Rückholung notwendigen neuen Schacht V beim Niedersächsischen Umweltministerium gestellt. Ursprünglich sollte die Rückholung 2033 beginnen, aktuellen Informationen nach soll Schacht V erst 2039 fertig gestellt sein. Einen neuen Termin für den Beginn der Rückholung will bzw. kann die BGE nicht nennen.