Zwischenlager

Auf Einladung der AG fand am 2.11.13 eine ASSE-Aktions-Konferenz in Wittmar statt, in deren Folge sich mehrmals eine Arbeitsgruppe aus VertreterInnen vieler zum Thema ASSE aktiver Gruppen traf, um eine Positionsbestimmung zum Thema "Zwischenlager" vorzunehmen. Im Februar 2014 konnte man sich auf anhängenden Text verständigen, der lediglich von der WAAG nicht mit getragen wurde. An diese Position fühlt sich die AG bis heute gebunden.

Positionsbestimmung zum Thema Zwischenlager / Rückholung des Atommülls aus der Schachtanlage ASSE II“

1. Grundsätzlich

Wir sehen den Staat in der Verantwortung, den durch ihn verursachten Schaden durch die Einlagerung von Atommüll in ASSE II so weit wie möglich zu minimieren. Wir halten das Ergebnis des Optionenvergleichs für nachvollziehbar, dass dafür die Rückholung die einzig vertretbare Möglichkeit darstellt. Uns ist bewusst, dass auch die Rückholung in allen Schritten bis hin zur Zwischenlagerung und endgültigen Verwahrung mit Risiken und Belastungen verbunden ist. Alle diese Maßnahmen sind so durchzuführen, dass das Minimierungsgebot angewendet wird.

Für die Beschleunigung der Rückholung haben wir die parallele Bearbeitung der verschiedenen Teilvorhaben gefordert. Dazu gehören auch die Planungen für die Konditionierung und Zwischenlagerung. Die Beteiligung an der Diskussion um ein Zwischenlager geschieht ausschließlich vor dem Hintergrund des von allen beteiligten Institutionen erklärten Ziels der Rückholung. Es muss aber klar bleiben, dass die Konkretisierung der gesamten Rückholungsplanung als übergeordnete Planung eine höhere Priorität hat als einzelne Teilvorhaben wie das Zwischenlager (dynamischer Masterplan).

2. Sicherheit

Unsere Hauptaufgabe beim Thema „Zwischenlager“ ist darauf zu achten, dass das Zwischenlager – unabhängig vom Standort – nach den höchstmöglichen Sicherheitsstandards für die Beschäftigten und die Bevölkerung errichtet, betrieben und zyklisch überprüft wird. Diese Standards müssen der Tatsache Rechnung tragen, dass der Müll über Jahrzehnte dort gelagert wird. Dabei ist vom Betreiber sicher zu stellen, dass die Rückholung so schnell wie möglich erfolgt.

3. Standortsuche

Da der Betrieb und die Existenz eines Zwischenlagers auf jeden Fall eine Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner darstellt, werden wir keine Vorschläge unterbreiten, an welchem Ort in Deutschland den dort ansässigen Bürgerinnen und Bürgern diese Belastung zugemutet werden soll.

Uns ist bewusst, dass rein rechtlich lediglich die Eignung eines beantragten Standortes notwendig ist. Wir bestehen jedoch auf unserer Forderung an das BfS, ohne Vorfestlegung transparent und nachvollziehbar ein Auswahlverfahren durchzuführen. Hierbei sind mehrere realistische Standortalternativen assenah und assefern unter Anwendung der vorher festgelegten und öffentlich diskutierten Kriterien zu vergleichen.

Vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen in der Auseinandersetzung um die Genehmigung von Schacht Konrad bestehen wir auf der angemessenen Berücksichtigung des Kriteriums „Transportrisiko“. Transportbedingte Belastungen müssen aber abgewogen werden mit den langfristen Belastungen am jeweiligen Standort des Zwischenlagers (Minimierungsgebot). Das Transportrisiko darf nicht dafür benutzt werden, um mit diesem Argument auf das o.g. Auswahlverfahren verzichten zu können.

4. Öffentliche Diskussion

Wir treten dafür ein, dass es insbesondere zu dieser Thematik eine sachliche, offene und öffentliche Diskussion gibt. Dabei gehen wir davon aus, dass es in der Bevölkerung keine einheitliche Position geben wird.

Die Akzeptanz in der Bevölkerung wird steigen, wenn das vorausgehende Auswahlverfahren, wie oben beschrieben, durchgeführt wurde und die Sicherheitsbedenken der Bevölkerung dauerhaft ernstgenommen werden.