Rechtshilfefonds

Den Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. kann man auf drei verschiedene Arten unterstützen:

  1. Beitritt als stimmberechtigtes Mitglied mit einer Einlage von 1000,- €
  2. Beitritt als nicht stimmberechtigtes Mitglied mit einer Mindesteinlage von 500,- €
  3. Spenden (auch zweckgebunden) können jederzeit und in jeder Höhe getätigt werden.

Mit dem Eintritt erklären Sie sich / erklärst Du Dich mit der Satzung des Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. einverstanden.

Spenden speziell für den Rechtshilfefonds sind (im Gegensatz zu Spenden an die BISS e.V.) nicht steuerlich absetzbar, weil der Verein Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. nicht gemeinnützig sein kann: Der Rechtshilfefonds unterstützt konkret einzelne Personen und wird daher nicht als gemeinnützig anerkannt, obwohl er einen gemeinnützigen Auftrag hat - nämlich den Strahlenschutz für die Bevölkerung zu verbessern.

Bei Fragen wenden Sie sich / wendest Du Dich bitte an die BISS e.V.:

 

Formulare:

 

Konto Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V.

  • Braunschweiger Landesparkasse
  • IBAN: DE37250500000152038683
  • BIC: NOLADE2HXXX

mehr Informationen: Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V.