Datenblatt
ASSE-II-Rechtshilfefonds
Der ASSE II Rechtshilfefonds e.V. wurde am 10.02.2007 in Wolfenbüttel gegründet. Bei der Gestaltung der Satzung und den Modalitäten bei Absicherungen haben wir uns an dem Vorbild des Rechtshilfefonds Schacht Konrad e.V. orientiert. Die erste Aktivität war die Unterstützung und finanzielle Absicherung der Klage der Tischlermeisterin Irmela Wrede aus Mönchevahlberg gegen das Niedersächsische Umweltministerium auf Anwendung des Atomrechts bei der ASSE. Obwohl ca. 126.000 Fässer mit Atommüll in ASSE II lagern, wurden die Genehmigungen bis dahin nur nach dem weniger strengen Bergrecht erteilt.
Die Klage – eingereicht am 23.04.2007 beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg – und die sie begleitenden Aktivitäten haben einen derartigen politischen Druck erzeugt, dass sich die beteiligten Bundesministerien – noch vor der Entscheidung des Gerichts – darauf verständigten, dass
- die Zuständigkeit für die ASSE vom Bundesforschungsministerium auf das Bundesumweltministerium übergeht
- das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Betreiberschaft vom Helmholtz-Zentrum München übernimmt (Seit 2017 liegt der Betrieb bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung BGE mbH)
- das Atomrecht für die ASSE gilt
Die Klage wurde zwar aus formalen Gründen abgewiesen, hatte inhaltlich aber den gewünschten Erfolg Letztendlich hat der Rechtshilfefonds etwa 26.000 € für den Rechtsanwalt, den Sachbeistand und die Gerichtskosten übernommen.
Ab Juni 2009 unterstützte der Rechtshilfefonds Eckbert Duranowitsch aus Wolfenbüttel, der von 1987 bis 1990 in der ASSE in praktisch allen Bereichen unter Tage tätig war. 1999 erkrankte Herrn Duranowitsch an Leukämie und wurde dadurch arbeitsunfähig. Sein behandelnder Arzt sieht die Erkrankung in ursächlichem Zusammenhang mit seiner Tätigkeit in der ASSE. Daraufhin stellte Herr Duranowitsch im Juni 2009 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen schwerer Körperverletzung gegen die damaligen Verantwortlichen der ASSE. Der Oberstaatsanwalt nahm ein Ermittlungsverfahren auf, stellte es aber im Juni 2012 ein.
Parallel hat Herr Duranowitsch mit Unterstützung des Rechtshilfefonds einen Antrag bei der Berufsgenossenschaft auf Anerkennung dieser Krankheit als Berufskrankheit gestellt, der abgelehnt wurde, woraufhin er Anfang 2014 Klage beim Sozialgericht Braunschweig einreichte. Herr Duranowitsch verstarb am 13.09.2014. Seine Witwe hat der AG am 30.06.2024 mitgeteilt, dass das Verfahren noch vor dem LSG Celle läuft, da sie den ersten Prozess beim LG Braunschweig gewonnen habe. Bis dato lägen 6 Gutachten vor, Stand 3:3.
Seit Anfang 2024 unterstützt der Rechtshilfefonds die Privatklage einer Anwohnerin gegen die BGE. Die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD hat zu dieser Klage und ihrer Begründung bei zwei Mitgliederversammlungen Fragen gestellt, die vom Vorstand des Rechtshilfefonds nicht ausreichend beantwortet werden konnten, um die Einlage der Arbeitsgemeinschaft für diese Klage freizugeben. Die Befürchtung, dass das Ziel der Klage nicht die vollständige Rückholung, sondern eine Aufweichung der Lex Asse ist, wollte die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD durch ein gemeinsame Sitzung mit dem Rechtsanwalt ausräumen lassen. Dies lehnte der Rechtshilfefonds ebenfalls ab.
Die letzte Mitgliederversammlung des Rechtshilfefonds fand am 20.08.2025 statt. Über den Sachstand der Klage gibt es seitdem keine aktuellen Informationen.
