"Teil"-Rückholung

Teilrückholung und das war’s?

Nach einer Ankündigung der BGE auf ihrer Veranstaltung am 14.04.2026, dass sich die Fertigstellung von Schacht V deutlich verzögert, ist die BGE der Forderung des Landkreises WF nachgekommen und prüft aktuell, ob eine Ertüchtigung von Schacht II zur Bergung der MAW-Fässer aus der 511m-Sohle zu einem gravierenden Zeitgewinn führen würde. Wenn das Ergebnis positiv ausfällt, ist unsere Befürchtung, dass die Rückholung der Fässer aus den anderen Kammern, die nur über den noch zu erstellenden Schacht V möglich ist, unterbleibt. Auf unsere entsprechende Anfrage hat die BGE jedoch betont, dass sie parallel an den Arbeiten zu Schacht V festhalten würde und damit dem gesetzlichen Auftrag (Lex ASSE) zur vollständigen Rückholung nachkommt.

 
In einer anschließend aufkommenden Diskussion über eine „Teilrückholung“ (der MAW-Kammer) gab es in der Vorbereitungsgruppe des Landkreises Stimmen, die sich für eine Änderung der Lex ASSE aussprachen, damit die BGE bei entsprechenden neuen Ergebnissen einer überarbeiteten Konsequenzenanalyse auf die vollständige Rückholung verzichten könnte. 
Offen darf die BGE das nicht aussprechen. Aber intern dürfte die BGE sich über eine Abkehr von der vollständigen Rückholung freuen. Dazu passt auch, dass sich die BGE in einem „geplanten gemeinsamen Arbeitskreis mit dem Runden Tisch“ zur Rückholung der MAW-Abfälle über Schacht II treffen will (aus der schriftlichen Antwort der BGE, s.o.). 

Hier sieht die AG Schacht KONRAD jetzt den Landkreis gefragt, bei der BGE dagegen zu protestieren, dass derart wichtige Fragen ohne den Landkreis und seine gewählten Gremien besprochen werden sollen