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Schacht KONRAD: Anders gebaut als ursprünglich genehmigt

Montag, 10.1.2022 - Pressemitteilung/ Unter dem Deckmantel von „unwesentlichen“ Änderungen wurden seit dem Beginn  des Umbaus von Schacht KONRAD 2009 bereits 60 Änderungsgenehmigungen ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt, so das Ergebnis einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Victor Perli im Bundestag. Nachdem 2009 und 2014 die Einlagerung von 91 weiteren Radionukliden im Rahmen von „unwesentlichen“ Änderungen genehmigt wurden, sind inzwischen alle Bereiche des Atommülllagers von Änderungen betroffen.

„Ohne dass die Öffentlichkeit überhaupt informiert wird, errichtet die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bei Schacht KONRAD unter der Hand ein ganz anderes Endlager als gedacht“, erklärt Ludwig Wasmus, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD. „Viele Änderungen haben Auswirkungen auf die Sicherheit. Trotzdem schreckten BGE und Bundesregierung bisher vor einer ordentlichen Änderungsplanfeststellung zurück. Diese müsste nämlich zur Überprüfung des gesamten Projekts und damit zwangsweise zum Aus führen. Hier wird mit der Sicherheit der Bevölkerung gespielt und Genehmigungsrecht umgangen, nur um KONRAD mit aller Macht durchzudrücken. Wir fordern den sofortigen Baustopp!“ 

Victor Perli, Bundestagsabgeordneter aus der Region und im Haushaltsausschuss mit zuständig für das Umweltministerium: "Die ständigen Planungsänderungen, Verzögerungen und die Kostenexplosion belegen erneut, dass Schacht Konrad nicht als Endlager geeignet ist. Die Bundesregierung versucht hier seit bald 40 Jahren passend zu machen, was nicht passt. Der Stand von Wissenschaft und Technik ist überholt. Es gab nie einen fairen Standortvergleich, das rächt sich jetzt. Die Grüne Bundesumweltministerin Steffi Lemke darf nicht den Fehler ihrer Vorgängerinnen wiederholen, die alle Probleme ausgesessen haben. Die laufende Endlagersuche muss für eine Alternative zu Schacht Konrad geöffnet werden."

Praktisch alle Bereiche sind von den Änderungen betroffen, ob es um den Strahlenschutz geht (Kontaminationsüberwachung, Mobile Abschirmwände), um die Anlieferung der Abfallgebinde (Abruflogistik, stehende Anlieferung zylindrischer Behälter) oder das Management der radioaktiven Abwässer und der radioaktiven Abluft (Grubenwasser-Übergabestation, Sonderbewetterung): https://dserver.bundestag.de/btd/20/003/2000352.pdf  Bereits 2009 und 2014 wurde das genehmigte Radionuklidspektrum von 156 Radionukliden auf 247 erweitert.

Für Rückfragen: Ludiwg Wasmus 05341 / 63123