(Fr., 09.01.26/ SW) Wie mehreren Agenturmeldungen zu entnehmen ist, hat das Berliner Verwaltungsgericht den Eilantrag des BUND Nordrhein-Westfalen gestern zurückgewiesen. Nach Gerichtsangaben war der Antrag bereits aus formellen Gründen unzulässig. Aber auch inhaltlich hatte er keinen Erfolg: Die vom BUND kritisierte Risikobewertung des Transportes liege vorrangig in der Verantwortung der Sicherheitsbehörden. Das Gericht könne daher nur überprüfen, ob die Datenbasis dafür ausreichend sei und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung, heißt es.
Dazu die Erklärung des BUND von heute: „Für uns ist der Gerichtsbeschluss in keiner Weise nachvollziehbar. Trotz der unbestreitbaren Risiken für die Umwelt im Falle einer Havarie verneinen die Richterinnen und Richter eine mögliche Verletzung umweltbezogener Rechtsvorschriften. Gleichzeitig hält das Gericht die Erfolgsaussichten eines etwaigen Hauptsacheverfahrens für offen. Im Klartext: Es kann zwar sein, dass der BUND Recht hat, der Zugang zu einer umfangreichen Prüfung der Transportgenehmigung soll uns aber nicht gewährt werden.“
Aus der dpa-Meldung geht auch hervor, dass der logistische Aufwand für die geplanten 152 CASTOR-Transporte enorm wäre, da nur vier Transportfahrzeuge zur Verfügung stehen, die je einen Behälter aufnehmen können. Realistisch ist, dass jeweils zwei oder drei Fahrzeuge beladen auf die Strecke gehen und ein viertes als Ersatz ohne Atommüll den Transport begleitet. Dies wiederum würde bedeuten, dass es sich um 50 bis 75 einzeln durchzuführende Transportaktionen handeln würde.
Der juristische Weg kann noch in die nächste Instanz gehen, die heutige Meldung mobilisiert jedoch bestimmt auch weitere Menschen, sich an den angekündigten Protesten zu beteiligen.
Sonntag, 18. Januar, 14 Uhr: Sonntagsspaziergang in Ahaus (Infos unter bi-ahaus.de)
Samstag, 24. Januar, 11 Uhr: Demo am Autobahn-Rasthof Bottrop an der A2 (Infos unter westcastor.org)
Es gibt auch einen Ticker zu den künftigen Transporten und Aktionen unter castor-stoppen.de!
