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Asse II

Argumente aus dem Beleuchtungsbericht werden einfach ignoriert

Pressemitteilung 26-08-2022/ ASSE-2-Begleitgruppe kritisiert Stellungnahme der BGE

Ganze 10 Monate hat die BGE benötigt, um eine Stellungnahme zu dem Beleuchtungsbericht zu erarbeiten, in dem vier Expert:innen – von BMU und A2B beauftragt - überprüfen sollten, ob die von der BGE getroffene Standortauswahl sachgerecht war. Das nun sehr klar formulierte „Nein“ zum Standortvergleich mit asse-fernen Standorten ist eindeutig.

Die wesentlichen Kritikpunkte der Expert:innen ignoriert die BGE einfach oder und behauptet, der gewählte Standort „Kuhlager“ sei der beste. In ihrer Pressemitteilung dazu gibt sie offen zu, dass „leitend für die Wahl eines Assenahen Zwischenlagerstandorts, (..) die Reduzierung des logistischen Aufwands, die Vereinfachung der Handhabung im Rahmen von Betriebsabläufen sowie die mit der Integration in das Betriebsgelände einhergehende expositionsärmere Variante im Vergleich zu allen anderen denkbaren Standorten (war).“

Dabei spielten ganz offenbar technische und logistische Faktoren die entscheidende Rolle. „Es ist schon dreist“, so der Sprecher der Zivilgesellschaftlichen Vertretung (ZGV) Claus Schröder, „dass die BGE meint, das Ergebnis eines Standortvergleichs mit assefernen Standorten zu kennen, ohne einen derartigen Vergleich durchgeführt zu haben.“ Kritisch äußerte sich auch Landrätin Christiana Steinbrügge, Sprecherin der Kommunalen  Vertretung (KV): „Die BGE lässt keine Bereitschaft erkennen, die Standortfrage nochmals ergebnisoffen zu prüfen und dabei nicht nur technische und betriebliche Aspekte zu berücksichtigen, sondern auch gesellschaftliche und politische. Das würde heißen, einen echten Alternativendiskurs zu ermöglichen, um zu zeigen, dass alles erdenklich Mögliche getan wurde, um zu einer guten, abgesicherten Entscheidung zu kommen.“

Bislang bleibt die Stellungnahme seitens des BMUV unwidersprochen. Verabredet war unter den Beteiligten und Initiatoren des Beleuchtungsberichts, dass dieser gemeinsam bewertet wird. Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft. Damit kann der Bund maßgeblich bestimmen, was letztlich geschehen soll. Für September sind weitere Gespräche mit Akteur:innen des BMUV, des NMU, der BGE geplant. Vom Ausgang der Gespräche ist abhängig, ob und in welcher Form der Begleitprozess fortgesetzt wird.