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Grohnde

250. meldepflichtiges Ereignis in Grohnde

(Mi.,1.2.17/KS) Als gerade einer von vier Sicherheitssträngen wegen bevorstehender Wartungsarbeiten abgeschaltet war, fiel in der vergangenen Woche bei einem zweiten Strang eine elektronische Baugruppe aus. Das hatte zur Folge, dass zwischenzeitlich nur noch die zur Störfallbeherrschung notwendigen zwei zur Verfügung standen. Es handelte sich hier um eine Situation, die laut Berichten des Betreibers Preussen-Elektra und des Niedersächsischen Umweltministeriums (NMU) das Kriterium E 2.1.1 (Eilt) gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) hervorrief.

Bei Eintreten eines solchen Ereignisses im Leistungsbetrieb kann laut AtSMV der Betrieb der Anlage oder der Teilanlage aus sicherheitstechnischen Gründen nicht fortgeführt werden. Hätte der Reaktor also heruntergefahren werden müssen? Diese Frage hat die Regionalkonferenz an das NMU gestellt und erwartet nun eine Erklärung.

Altersschwäche, immer wieder Probleme im Sicherheitsbereich der Anlage und eine Reihe weiterer seit langem bekannter Schwachstellen – was muss noch passieren, dass Umweltminister Wenzel endlich handelt und die sofortige Stilllegung veranlasst?