Kommt die Rückholung oder doch die Flutung?

Diese Frage kann heute niemand seriös beantworten. Dafür ist einerseits die langfristige Stabilität des Bergwerks zu wenig prognostizierbar und andererseits wirken an der Umsetzung auch Personen mit, die einer Rückholung skeptisch bis ablehnend gegenüber stehen. Mit der sogenannten „Lex ASSE“ - einer Ergänzung des Atomgesetzes, die am 24.04.13 in Kraft trat – werden Möglichkeiten zur Beschleunigung der Rückholung geschaffen; gleichzeitig heißt es aber auch einschränkend: „Nach derzeitigem Kenntnisstand über die Schachtanlage ASSE II können die Schutzziele nur durch die Rückholung der Abfälle eingehalten werden.“ (Unterstreichung durch AG)

Die Beantwortung dieser Frage wird erschwert durch die Tatsache, dass das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) parallel Arbeiten zur Notfallvorsorge durchführt: Das sind im Wesentlichen Verfüllmaßnahmen, die das Bergwerk stabilisieren sollen, die aber gleichzeitig z.T. die Rückholung deutlich erschweren, wenn nicht unmöglich machen. Die AG fordert daher – wie auch die ASSE II-Begleitgruppe (a2b) – einen Masterplan, in dem die jeweils geplanten Maßnahmen für die Notfallplanung und für die Rückholung miteinander verknüpft und dadurch ihre gegenseitigen Abhängigkeiten und Wechselwirkungen betrachtet werden können. Ansonsten muss man befürchten, dass die letztendliche Flutung des Bergwerks das Ziel der Arbeiten ist – die Maßnahme, die der vorherige Betreiber bereits durchführen wollte.

Die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad hat sich in ihrer Satzung u.a. zur Aufgabe gemacht, „alle Gruppen zusammen zu schließen, die der Einlagerung von Atommüll in SCHACHT KONRAD und ASSE II kritisch gegenüber stehen …“. Seit 1987 kümmert sich die AG deshalb auch immer um die ASSE und hat – analog zur „Fachgruppe KONRAD“ – im Oktober 2015 eine „Fachgruppe ASSE“ gegründet, nachdem die AG neben anderen Gruppen aus dem ASSE II-Koordinationskreis ausgetreten ist.

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