Asse-II-Rechtshilfefonds Kontakt: Angelika Herzog, Neue Straße 32, 38173 Veltheim / Ohe Tel. 05305 / 17 80 Problem aussitzen, bis die ASSE II geschlossen oder abgesoffen ist ? ASSE-II-Kritikerinnen: BMU Gabriel soll Verweis des Gerichtes ernst nehmen ! Statt eine Entscheidung über die rechtliche Zuständigkeit bei der Schließung des havarierten Atommüll-Lagers ASSE II zu treffen, machten die Atom-Richter des OVG-Lüneburg in dieser Woche erst einmal einen Sidestep. Die Klägerin Irmela Wrede verlangt vom zuständigen Land Niedersachsen, dass das Atommüll-Lager nach dafür vorgesehenen Atomrecht geschlossen wird, nicht nach Bergrecht. Da das Gericht keine Eile an den Tag legte, diese Frage zu entscheiden, beantragte sie zur Sicherung ihrer Rechte am 21. Dezember 2007, das Land möge zumindest dafür sorgen, dass keine baulichen Maßnahmen stattfinden, die der Entscheidung vorgreifen. Aber nicht einmal in dieser Frage wollte das Gericht eine Entscheidung treffen: Es beschied ihr jetzt mit Aktenzeichen 7MS / 08 , der Adressat dieser Forderung müsse nicht das Land sein, sondern das Bundesamt für Strahlenschutz, das die staatliche Atomaufsicht wahrnimmt. In der Sache ist damit nichts beschlossen und das Verfahren geht weiter . Mit zunehmend absurden Zügen. Claus Schröder vom ASSE-II Rechtshilfefonds: "Man hat den Eindruck, das Gericht will die Entscheidung aussitzen, bis die ASSE-II geschlossen oder der Atommüll abgesoffen ist. Wie damit rechtlich umzugehen ist, ist die eine Frage, aber wir nehmen die Verweis des Gerichtes an die Adresse von Bundesumweltminister Gabriel sehr ernst." Rechtsanwalt Nikolaus Piontek , der ASSE-II-Klägerin Irmela Wrede vertritt: "Das Gericht hat sich vor einer inhaltlichen Auseinandersetzung um die Frage Atomrecht oder Bergrecht erfolgreich gedrückt und unseren Antrag mit einer rein formalen Begründung abgelehnt: Der Antrag hätte an das BfS als atomrechtliche Aufsichtsbehörde gestellt werden müssen. Dem kann ich nicht folgen, denn der Antrag ist nicht auf eine Aufsichtsmaßnahme gerichtet, für die in der Tat das BfS zuständig wäre, sondern auf die Erteilung der fehlenden atomrechtlichen Genehmigung. Für die Erteilung einer atomrechtlichen Genehmigung ist zweifelsfrei das NMU zuständig. Deshalb ist es u.E. auch Sache des NMU, den Betreiber von ASSE II aufzufordern, einen entsprechenden Antrag nach Atomgesetz und nicht nach Bergrecht zu stellen.". Claus Schröder (Rechtshilfefonds) "Das Ziel des Eilantrages ist vom Gericht in das Gegenteil verkehrt worden: Wir wollten eine schnelle Entscheidung in der Sache herbeiführen; das Gericht hat sehr fragwürdige formale Gründe vorgeschoben, um sich mit dem Anliegen der Klage und des Antrages nicht beschäftigen zu müssen. Unabhängig davon wie Irmela Wrede und ihr Rechtsanwalt Nikolaus Piontek auf diese Entscheidung rechtlich reagieren werden, fordern wir Bundesumweltminister Gabriel auf, den Verweis des OVG auf die staatliche Aufsichtspflicht sehr ernst zu nehmen. Auf Dauer kann dies nicht nur in einer quasi verdeckten Begleitung des Verfahrens bestehen sondern muss zu klaren und einschneidenden Entscheidungen führen." |