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Asse II Presse

Wird die vollständige Rückholung des ASSE-Mülls noch umgesetzt?

Rückholungsplanung für Asse II erneut verschoben

Zum wiederholten Male teilte die Geschäftsführerin der Gesellschaft für Endlagerung, BGE, Iris Graffunder mit, dass sie die Veröffentlichung des Zeitplanes für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse verschieben will. Noch auf einer Informationsveranstaltung im Mai 20025 hatte Frau Graffunder versprochen, den neuen Zeitplan bis Ende 2025 vorzulegen.

Nun hat Frau Graffunder auf der Sitzung des Niedersächsischen Umweltausschusses am 19.01.26 mitgeteilt, dass der neue Zeitplan erst im März 2026 vorgestellt werden könne. Es ist zu befürchten, dass damit auch der Beginn der Rückholung deutlich später als 2033 liegen wird. Je später der geplante Beginn liegt, desto unwahrscheinlicher wird es, dass die vollständige Rückholung überhaupt umgesetzt werden wird. Außerdem will die BGE nicht unmittelbar nach der Genehmigung ihres Antrages zum Bau des für die Rückholung notwendigen Schachtes V beginnen, sondern - in Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde (dem Niedersächsischen Umweltministerium, NMU) - einen weiteren Antrag im Rahmen der Lex Asse stellen und klären, ob eine hinreichend große Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Rückholung insgesamt genehmigungsfähig ist. Begründung ist der erhebliche Eingriff in das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet).

Der Landkreis Wolfenbüttel hat nun die BGE zu der öffentlichen Sitzung ihres Umweltausschusses am 23.02.26 eingeladen. Dort soll die BGE zu den geschilderten Vorgängen und zu weiteren inhaltlichen Fragen im Zusammenhang mit der Rückholung Stellung beziehen.

Die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad fordert die BGE auf, endlich konkrete Zeitpläne vorzulegen und diese umzusetzen. Dies ist ihr gesetzlicher Auftrag gemäß der Lex Asse.

Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V:
Kontakt: Claus Schröder 0173-8326462