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Wegen Herstellerfehler entwich radioaktives Krypton-85 in die Umwelt

Foto: wikimedia.org

Warum trat bei der PTB radioaktives Krypton-85 aus? Nun ist die Ursache bekannt – Herstellerfehler! 

(PM Braunschweig-Spiegel 22-07-2026) Vor 5 Jahren ist radioaktives Krypton-85 in der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig aus einer Messapparatur in die Umwelt entwichen. Im Sinne der Strahlenschutzverordnung handelte es sich um ein „bedeutsames Vorkommnis“. Die PTB informierte die Öffentlichkeit und erklärte, dass ein Gutachten des TÜV Nord die Ursachen ergründen werde. Viele Medien berichteten über den Vorfall. Als dann aber nach einiger Zeit ein Anwohner die Offenlegung des Gutachtens beantragte, verweigerte die PTB die Veröffentlichung.

Nach 5 Jahren ist nun durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig erreicht worden, dass das Gutachten offen liegt, wenn auch mit einer Reihe von Schwärzungen. Als sehr wahrscheinliche Ursache benennt das Gutachten einen Herstellerfehler, der im Einzelnen erläutert und anhand von Bildern belegt wird (Einzelheiten siehe unten). Die Strahlungsquelle stammt von der Firma Eckert und Ziegler, Braunschweig, die als Beigeladene in das Gerichtsverfahren einbezogen wurde.

Herstellerfehler – nur ein Einzelfall oder mehr?

Die PTB hat u. a. eine Angabe zur Fehlerquote des Herstellers bei der besagten Strahlungsquelle vom Typ NER-8375 geschwärzt. Sie begründet dies mit dem Interesse der Firma, deren Geschäftsgeheimnis durch Veröffentlichung dieser Fehlerquote verletzt würde. Nach Definition im Strahlenschutzgesetz müssen Strahlenquellen wie die eingesetzte so beschaffen sein, dass bei üblicher betriebsmäßiger Beanspruchung ein Austritt des radioaktiven Inhalts unmöglich ist (Quelle siehe unten). Eine Fehlerquote kann es daher nicht geben, jedenfalls nicht bei Produkten, die in den Verkauf gelangen. Der Gutachter empfiehlt für die Zukunft die Foto-Dokumentation jeder Strahlenquelle durch den jeweiligen Hersteller, damit fehlerhafte Strahlenquellen frühzeitig erkannt und nicht in Umlauf gebracht werden können (genaue Formulierung siehe unten). Auf die Presseanfrage, ob die Firma Eckert und Ziegler diese Empfehlung künftig einhalten werde, wird die Antwort ausdrücklich abgelehnt.

Hat Eckert und Ziegler die anderen Bezieher der Strahlenquelle NER-8275 inzwischen gewarnt?

Bisher ist nicht bekannt, ob die Firma auch die anderen Kunden, die mit der Strahlenquelle beliefert wurden, auf die Möglichkeit von Herstellungsschäden hingewiesen hat und ihnen etwa die Überprüfung der jeweiligen Strahlenquelle angeboten hat. Immerhin werden Strahlenquellen des genannten Typs allein in Deutschland zu Hunderten, wenn nicht Tausenden in verschiedenen Bereichen genutzt: in Industrie, Gewerbe, Medizin, Forschung und Landwirtschaft, wie die PTB am 15.04.2021 mitteilte. Die Angabe, wieviele davon von Eckert und Ziegler stammen, wurde geschwärzt.

Die PTB wollte die Veröffentlichung des Gutachtens verhindern - warum?

Die Klage wurde von einem Anwohner erhoben, der sich auf das Informationsfreiheitsgesetz und das Umweltinformationsgesetz berief. Beide eröffnen Bürgern wie Journalisten das Recht, über Belange, die für sie von Interesse sind, von staatlichen Stellen informiert zu werden. Die PTB vertrat dagegen die Position, dass nach § 109 Abs.3 der Strahlenschutzverordnung jegliche Weitergabe von Informationen an „Unbefugte“ verboten sei. Sie lehnte selbst die Herausgabe eines Gutachtens mit Schwärzungen ab. Der Rechtsanwalt der Firma Eckert und Ziegler vertrat dieselbe Position und zeigte einen erheblichen Einsatz, um die Veröffentlichung zu verhindern. Das Gericht folgte dieser Position nun aber nicht, sondern sorgte dafür, dass das Gutachten offengelegt wurde, wenn auch mit Schwärzungen.

Die Frage nach dem „Warum“ ist bisher ungeklärt. Jedenfalls hat die PTB durch ihr Verhalten objektiv dafür gesorgt, dass das Gutachten 5 Jahre geheim blieb. Das war wohl im vermeintlichen Interesse der Firma Eckert und Ziegler, aber weder im eigenen Interesse der renommierten Einrichtung PTB noch im Interesse der Öffentlichkeit. Denn das besteht offenbar darin, die Wiederholung solcher Unfälle zu verhindern, um Menschen und Natur zu schützen. Nun drängt sich der Eindruck auf, dass dieses Interesse von der staatlichen Einrichtung PTB, die dem Bundesministerium für Wirtschaft untersteht, zu Gunsten eines privaten Unternehmens blockiert wurde.

Andreas Matthies


Nähere Informationen zu einzelnen Aspekten

1. Definition im Strahlenschutzgesetz: umschlossene Strahlenquelle

Umschlossene radioaktive Stoffe müssen nach Strahlenschutzgesetz „ständig von einer allseitig dichten, festen, nicht zerstörungsfrei zu öffnenden, inaktiven Hülle so eingebettet sein, dass bei üblicher betriebsmäßiger Beanspruchung ein Austritt radioaktiver Stoffe mit Sicherheit verhindert wird“. (Strahlenschutzgesetz § 5 Abs.35)

2. Die genaue Erläuterung des TÜV-Gutachters, worin die Ursache lag

Die Gesamtheit aller Untersuchungen lassen darauf schließen, dass bereits bei der Fertigung der Kr-85-Strahlenquelle eine unzureichende Verbindung zwischen den einzelnen Komponenten einen späteren Austritt des Kr-85 aus der Umhüllung verursacht haben kann.“ (Seite 8 des Gutachtens)

Die genannten Komponenten sind ein Edelstahlzylinder und die obere Kuperkappe. Der Edelstahlzylinder sei nicht, wie notwendig, mittig, sondern „leicht schief“ (so wörtlich) in der oberen Kupferkappe befestigt; diese schiefe Verbindung habe dann dafür gesorgt, dass das Lot

(die Lötstelle) am Beginn der Kupferkappe keinen dichten Abschluss gebildet habe, so dass dann das Krypton auf Dauer habe entweichen können. Bei der unteren Kupferkappe dagegen sei eine gute Passform zwischen beiden Komponenten gegeben, so dass dort nichts entweichen konnte. Die diese Beschreibung verdeutlichenden fotografischen Abbildungen dieser Details (Nrn. 2, 3, 5,6,7 und 8) wurden ebenfalls geschwärzt.

3. Die Empfehlungen des Gutachters

Der Gutachter lobt von der PTB geplante, konkret benannte Maßnahmen, um künftig einen  Vorfall wie den behandelten in ihrem Bereich zu verhindern. Er fährt fort: „Darüber hinaus empfehlen wir folgende Maßnahmen zur Optimierung des Strahlenschutzes:

Fotodokumentation (idealerweise durch den Hersteller) der Lötstellen am Übergang zwischen Edelstahlzylinder und Kupferkappen mit Fokus auf dem sich auszubildenden Meniskus, um frühzeitig fehlerhafte Strahlenquellen zu erkennen.

Bei einem Verdacht auf eine undichte Kr-85-Strahlenquelle zunächst weiterhin gründliches Spülen der Aerosolneutralisatoren durch die Messapparatur über die Abluft und den Schornstein, um die mögliche Kr-85-Raumluftkonzentration zu minimieren.“

4. Die rechtliche Argumentation der PTB

Die PTB verweigerte die Veröffentlichung unter Hinweis auf § 109 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung. Danach sei es dem jeweiligen Strahlenschutzverantwortlichen einer Einrichtung bzw. eines Betriebes, die mit radioaktiven Stoffen umgehe, untersagt, Informationen an Unbefugte weiterzugeben. Es müsse nicht einmal im Einzelfall geprüft werden, welche Informationen herausgegeben werden können und welche nicht (etwa solche, die eine Gefährdung des Betriebes bzw. der Einrichtung mit sich bringen könnten). Vielmehr seien jegliche Informationen „a priori der Herausgabepflicht nach dem Informationsrecht entzogen“.

Dieses vermeintliche Verbot würde dann offenbar für alle Betriebe und Einrichtungen gelten, die mit radioaktiven Stoffen umgehen: die Braunschweiger Firma Eckert und Ziegler, Atomkraftwerke, Atommülllager wie Schacht Konrad, Asse, Morsleben oder auch das Zwischenlager in der PTB (161 Tonnen schwach- und mittelaktiver Atommüll, eine Hinterlassenschaft des Forschungsreaktors in der PTB).

5. Das Verhalten des Wirtschaftsministeriums unter Minister Habeck

Da der erwähnte Anwohner sich nicht vorstellen konnte, dass der Wirtschaftsminister Robert Habeck, dem die PTB qua Amt unterstand, eine Position unterstützt, die das Umweltinformationsrecht der Bürger erheblich einschränken würde, schrieb er den Minister zweimal persönlich an und bat um Prüfung. Beide Male erhielt er den Rückschein, aber keine irgendwie geartete Antwort auf seine Einschreiben. Das Wirtschaftsministerium unter Ministerin Reiche lehnte die von der PTB angestrebte Sperrerklärung zum Gutachten dann im Januar 2026 ab.

Andreas Matthies, Redakteur des Braunschweig - Spiegel

Für Rückfragen:  Andreas Matthies, Telefon: 0531 515755, E-Mail: andmat@web.de