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Asse II

Was bringt der neue Rückholplan?

(31.03.2020/ SW) Am vergangenen Freitag wurde völlig unangekündigt der seit langem eingeforderte Rückholplan für die atomaren und toxischen Abfälle aus der Schachtanlage Asse II veröffentlicht. Das 148-seitige Papier beschreibt nun erstmals die einzelnen Abschnitte der Rückholung (Schacht 5, Rückholbergwerk, Charakterisierung, Konditionierung sowie notwendige Puffer- und Zwischenlager) in ihrer Gesamtheit.

Zur Zeit prüft der wissenschaftliche Beirat (AGO) der Asse-2-Begleitgruppe (A2B) diesen Plan auf seine Kongruenz und Nachvollziehbarkeit. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Standortauswahl des Zwischenlagers und die Argumentation für den beschriebenen Standort direkt nördlich des Betriebsgeländes und den vorgelegten Zeitplan gerichtet.

Die Einhaltung des Zeitplan – mit einem anvisierten Rückholungsbeginn im Jahr 2033 - kann aus Sicht der Fachgruppe Asse nur funktionieren, wenn alle Beteiligten von der Betreiberin BGE über die genehmigende Behörde BaSE bis zur Atomaufsicht im Niedersächsischen Umweltministerium NMU wesentlich besser kooperieren als in der Vergangenheit. Erst kürzlich hatten einzelne Erklärungen der Bundesämter und Ministerien in Zusammenhang mit einem seit drei Jahren ausstehenden Genehmigungsverfahren um einen Kameraaustausch in einer Atommüllkammer durchblicken lassen, dass auf mehreren Ebenen eher Schuldzuweisungen als Kooperation an der Tagesordnung sind. Die Zivilgesellschaftliche Vertretung (ZGV) in der A2B fordert deshalb seit einiger Zeit das Bundesumweltministerium unter Svenja Schulze auf, ihrer Gesamtverantwortung für den Rückholprozess gerecht zu werden und für eine arbeitsfähige Projektsteuerung zu sorgen.

Dazu steht im April ein öffentliches Fachgespräch im Umweltausschuss des Bundestags aus.