Presseinformation 7/2000 vom 18. Juni 2000
Radioaktive Abfälle auf Hausmülldeponien und als Straßenbelag ?Mit der jetzt geplanten Neufassung der Strahlenschutzverordnung soll erstmals eine bundeseinheitliche Regelung für die Freigabe geringfügig radioaktive belasteter Stoffe eingeführt werden. Die freigegebenen Stoffe können deponiert, verbrannt oder wieder verwertet werden. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr, wie Traute Kirsch vom Arbeitskreis Atom des BUND Nordrhein-Westfalen meint. Wie auch andere Experten warnt sie vor einer allgemeinen Erhöhung der radioaktiven Belastung der Bevölkerung und weist darauf hin, daß es an einzelnen Punkten, z.B. kommunalen Deponien unweigerlich zu einer Konzentration solcher Abfälle kommen wird. Die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V. hat Frau Kirsch eingeladen, ihre Kritik vorzutragen und zur Diskussion zu stellen. Für Rückfragen: |