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Konrad

Sicherheitsüberprüfung KONRAD – bewusste Irreführung der Öffentlichkeit

Pressemitteilung 03.12.2020

Zur Ankündigung der BGE, die Phase 2 des Projektes „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜsiKo) zu beginnen, erklärt Ludwig Wasmus, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD:

„Das ÜsiKo-Projekt ist eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit. Eine Überprüfung von Schacht KONRAD an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen bei der Endlagersuche findet im Rahmen des Projektes nicht statt.“

Der „Stand von Wissenschaft und Technik“ ist eine grundlegende Anforderung im Atomrecht. Laut Atomgesetz darf eine Genehmigung für eine Atomanlage nur erteilt werden, wenn „die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage getroffen ist“ Das Bundesverfassungsgericht hat dazu geurteilt: „Es muss diejenige Vorsorge gegen Schäden getroffen werden, die nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen für erforderlich gehalten wird. Lässt sie sich technisch noch nicht verwirklichen, darf die Genehmigung nicht erteilt werden; die erforderliche Vorsorge wird mithin nicht durch das technisch gegenwärtig Machbare begrenzt.“ (Kalkar-Urteil)

Die Gutachter der ÜsiKo haben in Phase 1 aber lediglich geprüft, ob Gesetze und Verordnungen eingehalten werden und sich sogar dahingehend verstiegen, die „Sicherheitskriterien der Reaktorsicherheits-Kommission für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk vom 20. April 1983“ als immer noch gültig zugrunde zu legen.

Wasmus: „Damit haben sie vielleicht die Vorgaben der BGE erfüllt, aber das Thema verfehlt.“.

Grundlegende Projektfehler, die bei einer modernen Standortsuche zu einem Ausschluss des alten Eisenerzbergwerks KONRAD führen würden wurden ignoriert, neue Daten wurden nicht erhoben, neue Berechnungen wurden nicht durchgeführt.

Völlig absurd wird die ÜsiKo wenn von den Gutachtern grundlegende Abweichungen zum heutigen Vorgehen beim Langzeitsicherheitsnachweis festgestellt werden, wie fehlende probabilistische Sicherheitsuntersuchungen, mangelnde Berücksichtigung der Austrittsmöglichkeiten der Radionuklide über die alten Bohrungen und den Schachtverschluss. Diese Abweichungen werden dann aber alleine aufgrund der „Experteneinschätzung“ der Gutachter als wohl nicht sicherheitsrelevant eingestuft und somit in Phase 2 nicht weiter betrachtet.

Wasmus: „An den Punkten, an denen neue Berechnungen nach aktuellem Stand von Wissenschaft, mit aktuellen Rechenmodellen und einer aktueller Erhebung von Daten über Wasserwegsamkeiten und geologischen Verhältnisse tatsächlich Aufschluss über die Sicherheit einer Atommülllagerung in Schacht KONRAD geben können definieren Gutachter und Betreiber Probleme einfach weg.“

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD zur ÜsiKo - Phase 1