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Asse II

Rückholung aus der ASSE nur eine "Richtungsentscheidung"

(25-02-10 / U.S.) „Zum jetzigen Zeitpunkt spricht alles für die Rückholung. Allerdings muss auch gesagt werden, dass zum jetzigen Zeitpunkt lediglich vorläufige Richtungsentscheidungen fallen können, da zum Teil zentrale Entscheidungsgrundlagen fehlen bzw. noch mit großen Unsicherheiten behaftet sind.“ so Bundesumweltminister Röttgen am 27. Januar im Umweltausschuss des Bundestages. 

Im ersten Schritt soll der Zustand einiger Kammern und Gebinde geprüft, Fässer geborgen und untersucht werden. Dies muss erst vom Niedersächsischen Umweltministerium genehmigt werden. Gleichzeitig wird am Konzept der Vollverfüllung weitergearbeitet und dafür ein Langzeitsicherheitsnachweis versucht. Offen bleibt, wie man die Langzeitsicherheit für Abfälle nachweist, deren Zusammensetzung man nicht kennt. Diese „Vollverfüllung“ ist übrigens bei äherer Betrachtung nur eine leichte Abwandlung der noch vom alten Betreiber favorisierten Flutung mit einem höheren Feststoffanteil.

Die Arbeit der ASSE-II-Begleitgruppe und der Wissenschaftler der Arbeitsgruppe Optionenvergleich (AGO) wurde im letzten viertel Jahr an die Wand gedrückt. Eigentlich sollten sie in einem mehrstufigen Verfahren die Gelegenheit zur Stellungnahme und Kritik haben sollten, bevor das BfS entscheidet. och das BfS drückte aufs Tempo, die Konsultation wurde ausgesetzt. Umso wichtiger, dass die Wissenschaftler jetzt nach der Vorstellung des Ergebnisses ihre Aufgabe wahrnehmen können und sowohl die vorliegenden Gutachten, als auch die künftigen Schritte eingehend und kritisch prüfen. Die Entscheidung über eine Rückholung ist noch lange nicht in trockenen Tüchern. Es ist ein offenens Geheimnis, dass es sowohl im BMU als auch im BfS Kräfte gibt, die den ganzen Optionenvergleich immer noch für Humbug halten und die ASSE II lieber gestern als morgen fluten wollen.

Andererseits muss auch bei einer Rückholung das Minimierungsgebot des Strahlenschutzes eingehalten werden. Denn die Menschen über und unter Tage haben in jedem Falle das Recht auf größtmöglichen Schutz vor der radioaktiven Gefahr. Hier Warnungen und Empfehlungen auszusprechen wäre eine wichtige Aufgabe des Begleitprozesses