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Neuregelung zu Enthaftung und Zwischenlagerung in aller Eile

(07-12-16/US) Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit bringen Bundesregierung und Bundestag vor der Weihnachtspause noch grundlegende Änderungen im Bereich Atommüllpolitik im aller Eile durch den Bundestag. Das Gesetzespaket "zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung" wurde am Donnerstag, den 1.12.2016 in das Parlament eingebracht. Bereits einen Tag später, am Freitag, den 2.12.2016, fand die Sachverständigenanhörung dazu im Wirtschaftsausschuss statt. Der Bundestag ist bekannt dafür, die Debatte zu wichtigen Gesetzen ohne ausreichende Zeit zu führen. Aber dieses Vorgehen ist wohl einmalig in seiner Geschichte. Dabei geht es in diesem Paket um nichts Geringeres als die Finanzierung der Kosten der Altlasten der Atomenergienutzung, die gesamten Regelungen zur künftigen Zwischenlagerung inklusive des Übergangs der Zwischenlager in staatliche Hände, Regelungen zur Nachhaftung und Transparenz sowie die Ermächtigung zum Bau eines Eingangslagers KONRAD. Auf www.atommuellreport.de gibt es eine ausführliche Übersicht über die Regelungen des Gesetzespaketes und der Kritik daran: Neuordnung der kerntechnischen Entsorgung - Grundlegende Entscheidungen im Schnelldurchgang