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Konrad NaPro 2015

Nationales Entsorgungsprogramm beschäftigt die Parlamente

(Fr., 26.06.15/ UT) Schlampigkeit und Dilettantismus in Sachen Atommüll bescheinigt ein 32seitiges Rechtsgutachten der Bundesregierung für ihren Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro). Auftraggeberin dieses Gutachtens zzgl. einer Expertise zum Stand von Wissenschaft und Technik bei Schacht KONRAD ist die Stadt Salzgitter. Mit diesen Prüfberichten erhebt sie Einwendung gegen das NaPro, das am 23. August als Entsorgungsnachweis der Bundesrepublik in Brüssel vorgelegt werden soll. Die Ergebnisse von Rechtsprüfung und Expertise wurden am Mittwoch dem Rat der Stadt Salzgitter vorgestellt und dort erörtert.

KONRAD macht keinen Sinn und ist überflüssig

Die wissenschaftlich-technische Expertise zu Schacht KONRAD attestiert der ehemaligen Erzgrube veraltete Messdaten und Sicherheitskriterien sowie defizitäre oder fehlende Untersuchungen. Nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik wäre KONRAD nicht genehmigungsfähig. Auch entsorgungspolitisch mache dieser Standort keinen Sinn, so das Fazit, da in dem bisher für  KONRAD betrachteten Spektrum viele Abfälle fehlen, somit eh eine andere Einlagerungsmöglichkeit gefunden werde müsse.

Das rechtliche Gutachten nimmt das gesamte NaPro unter die Lupe, setzt seinen Schwerpunkt jedoch auf das Projekt KONRAD, das von den Entsorgungsplänen des Bundesumweltministeriums (BMUB) besonders betroffen ist. Im gesamten NaPro werden durchgängig Ungenauigkeiten, bloße Annahmen oder gar Widersprüche konstatiert. So auch die Erweiterungspläne von Schacht KONRAD, die das NaPro vorschlägt. Hierzu wäre jedoch ein erneutes Planfeststellungsverfahren erforderlich. Nicht erörtert wird, dass die erforderliche Genehmigungsfähigkeit für das alte Bergwerk fehlen könnte. – Das gesamte NaPro – so erweckt es den Anschein – basiert mehr auf Wunschdenken, denn auf realen Tatsachen.

Beide Gutachten kommen zu dem Schluss, dass das Festhalten an KONRAD keinen Sinn macht, weil das Bergwerk ungeeignet und als Atommüllstandort überflüssig ist. Betont wird auch, dass die  aktuellen Atommüllmiseren an den Zwischenlagern kein Grund sein können, an KONRAD festzuhalten. Der Rechtsgutachter rät zudem, über eine neue Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses nachzudenken.

Parteiübergreifende Zweifel

In der Nachbarstadt Wolfenbüttel bringt die CDU-Stadtratsfraktion einen Antrag ein, in dem sie erklärt, dass sie generell an der Eignung der Schachtanlage KONRAD als Atommülllager zweifelt und von Landes- und Bundesregierung eine völlige Neubewertung fordert.

Auch im Bundestag gibt es einen entsprechenden Antrag - hier zur Überprüfung des gesamten Nationalen Entsorgungsprogramms. Für diesen Antrag hat die Linke die Argumente der bundesweiten Einwendung aufgegriffen, die federführend die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V. erarbeitet hatte. Dieser Antrag betont die fast schon kuriose Tatsache, dass der Entwurf für das Nationale Entsorgungsprogramm bereits am 6. Januar vorgelegt wurde, laut EU-Richtlinie 2011/70/EURATOM am 23. August 2015 in Brüssel abgegeben werden muss und die Rechtgrundlage dafür erst mit der 14. Novelle des Atomgesetzes (die erst irgendwann im Herbst 2015 zur Abstimmung kommt) im deutschen Recht verankert werden soll.

Ab dem 23. August – zum Abgabetermin des Nationalen Entsorgungsprogramms – wird sich die  Europäische Union ebenfalls mit den Einwendungen beschäftigen müssen. Und auch die Niedersächsische Landesregierung wird nicht so tun können, als gingen sie weder die detaillierten Gutachten etwas an, noch die 70.000 Einwendungen – die hauptsächlich gegen das Projekt Schacht KONRAD gerichtet sind. Sowohl die Landesregierung als auch das niedersächsische Parlament werden sich den Bedenken und Forderungen zu stellen haben.

Kurzexpertise WiTe Konrad.pdf Stellungnahme zum Napro.PDF