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(25-10-2016/US) Erster Tag des Erörterungstermins zur Stilllegung und Rückbau des AKW Grafenrheinfeld - Es sei das Wesen des Föderalismus, dass die Behörden ihren Ermessensspielraum unterschiedlich auslegen, so der Vertreter des bayerischen Umweltministeriums im Erörterungstermin Grafenrheinfeld. Und so könne die bayerische Genehmigungsbehörde (anders als das niedersächsische Umweltministerium im Esenshamm-Verfahren) entscheiden, die Errichtung des Zwischenlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle BeHa in Grafenrheinfeld ohne Öffentlichkeitsbeteiligung in einem gesonderten Verfahren zu behandeln. Am ersten Tag des Erörterungstermins zur Stilllegung und Rückbau des AKW Grafenrheinfeld geht es vor allem um Verfahrensfragen. Und schon hier gibt es erhebliche Kritik.

Ende Juli war erst die Frist für Einwendungen vorbei und schon vier Monate später wird der Erörterungstermin durchgeführt. „Eine gründliche Prüfung der Einwendungen ist in dieser kurzen Zeit eigentlich gar nicht möglich“, so Ludwig Wasmus, der vor Ort in Grafenrheinfeld die Einwendung der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD vertritt.

Die ausgelegten Unterlagen seien mehr als knapp und nicht vollständig, so die weitere Kritik der Einwenderinnen und Einwender. Weder seien notwendige Angaben zum Schutz vor der Einwirkung Dritter, noch Angaben zu den Zwischenlagerplänen vor Ort veröffentlicht worden. So werden die Bürgerinnen und Bürger in ihren Rechten behindert.

Etwa 80 Einwenderinnen und Einwender sind am ersten Tag zum Erörterungstermin in die Kulturhalle nach Grafenrheinfeld gekommen, Einzelpersonen, der Bund Naturschutz und die anliegenden Kommunen. Verstärkt wird die Einwenderseite durch die Rechtsanwälte Dr. Ulrich Wollenteit und Joy Hensel.

S.a. unsere Artikel Wieder auf Sand gebaut vom 27.7.2016 und Erörterungstermin verkam zur Farce vom 26.10.2016