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Konrad Presse

Mehr Strahlenbelastung bei KONRAD als bei hochradioaktivem Müll

Presseerklärung zur Einreichung einer Stellungnahme zu den Sicherheitsanforderungen für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle, 14.11.2019

Höhere radioaktive Belastung bei Schacht KONRAD als bei einem Endlager für hochradioaktive Abfälle

Aus dem Atommüllprojekt Schacht KONRAD darf deutlich mehr Radioaktivität austreten als aus einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Ludwig Wasmus, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD: „Es ist ein Skandal, sich beim Atommülllager KONRAD auf Vorschriften von 1983 zu berufen und so die Menschen in der Region auf sehr lange Zeit einer heute unzulässigen Strahlenbelastung auszusetzen. Die Vorschriften für KONRAD werden 44 Jahre alt sein, falls das Lager 2027 tatsächlich in Betrieb gehen sollte. Das ist absurd und muss gestoppt werden.“ 

Nach derzeitiger Rechtslage dürfen Einzelpersonen durch die radioaktiven Abfälle, die in Schacht KONRAD eingelagert werden sollen, im Nachweiszeitraum mit einer effektiven Jahresdosis bis zu 300 Mikrosievert belastet werden. Langzeitsicherheitsberechnungen haben ergeben, dass dieser Wert mit 260 Mikrosievert im Jahr fast ausgeschöpft werden würde. Im aktuell vorliegenden Entwurf für die Sicherheitsanforderungen an ein Endlager für hochradioaktive Abfälle wird festgelegt, dass Einzelpersonen im Nachweiszeitraum im Falle erwartbaren Entwicklungen nur mit 10 Mikrosievert pro Jahr belastet werden dürfen, also deutlich weniger. Das Bundesumweltministerium weigert sich aber explizit, auch die Sicherheitsanforderungen für schwach- und mittelradioaktive Abfälle zu aktualisieren.

Die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD hat deshalb und wegen anderer kritikwürdiger Paragrafen im Entwurf der Sicherheitsanforderungen heute eine ausführliche Stellungnahme dazu abgegeben. „Die Verordnung strotzt nur so vor unbestimmten Begriffen und versucht über die Einteilung von möglichen Entwicklungen über 1 Million Jahre in die Kategorien „zu erwartend“ und „abweichend“  die Anforderungen aus dem Standortauswahlgesetz wieder aufzuweichen, statt sie zu konkretisieren.“, so Wasmus.

Stellungnahme zum Referentenentwurf Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen für ein Endlager und für die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen

Für Rückfragen: Ludwig Wasmus, Tel.: 05341 / 63123