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Asse II

Hängepartie nach dem Beleuchtungsprozess

(Fr., 15.04.22/CS) Auch ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung des Beleuchtungsberichts haben weder der Betreiber, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) noch das Bundesumweltministerium (BMUV) eine schriftliche Stellungahme zu diesem Bericht verfasst. Im Februar 2021 hatten sich die ASSE-2-Begleitgruppe (A2B), BMUV, BGE und das niedersächsische Umweltministerium (NMU) auf die Erstellung eines Beleuchtungsberichts durch fünf gemeinsam benannte Expert*innen verständigt, nachdem die A2B den Begleitprozess - nach der Standortentscheidung der BGE für das Zwischenlager direkt an der Asse – ausgesetzt hat. Die BGE hatte – entgegen der ursprünglichen Zusage - nur fünf assenahe Standorte miteinander verglichen.

Die A2B sieht sich durch den Bericht in ihrer Kritik an dem Standortvergleich bestätigt; auch Niedersachsens Umweltminister Lies erklärte daraufhin, dass die Region ein Recht auf einen Standortvergleich auch mit assefernen Standorten habe. Der Bericht rät außerdem dazu, den Kriterienkatalog für einen neuen Vergleich zu überarbeiten und z.B. zu berücksichtigen, dass es bei einem Standort an der ASSE Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen
Anlagen geben könnte.

Auf Nachfragen von der A2B verweist der Bund an das Land, das jetzt die Verantwortung für den weiteren Prozess habe. Das NMU moderiert zwar den Prozess in Person des ASSE-Koordinators Herrn Sikorski, hält sich aber mit inhaltlichen Aussagen in letzter Zeit auffällig zurück. Die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD macht sich dafür stark, die neue Hausspitze des BMUV mit den Ansprüchen der GRÜNEN an moderne Beteiligungsprozesse zu erinnern. Immerhin wird der ASSE-Prozess als Blaupause für den Endlagersuchprozess gehandelt.