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Grafenrheinfeld: Erörterungstermin verkam zur Farce

(26.10.2016/US) Der Bund Naturschutz Bayern und die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad haben heute Mittag den Erörterungstermin in der Kulturhalle Grafenrheinfeld unter Protest verlassen. Die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen erklärten ausdrücklich ihr Verständnis für den Auszug und teilten den Ärger über die Genehmigungsbehörde.

Vorausgegangen war die anhaltende Auseinandersetzung über die Vollständigkeit der ausgelegten und vorhandenen Unterlagen. So fehlte eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung zur geplanten Errichtung eines Lagers für die Abrissabfälle, ein Reststoffkonzept und jegliche tiefergehende Erläuterung zum Vorhaben. Das Fass zum Überlaufen brachte die fortlaufende Ignoranz des Umweltministeriums bezüglich der vom Betreiber beizubringenden Unterlagen.

Zur Verdeutlichung: Die PreussenElektra hatte in ihrem Sicherheitsbericht geschrieben, dass sie mit dem Rückbau beginnen will, auch wenn sich noch Brennelemente im Kontrollbereich des AKW befinden würden. Dieser Rückbau würde „rückwirkungsfrei“ auf die Sicherheit der Brennelemente und der Gesamtanlage durchgeführt werden. Auf die Nachfrage einer Einwenderin, wie der Betreiber die Rückwirkungsfreiheit im Einzelnen technisch sicherstellen wolle, erklärte ein Vertreter des Umweltministeriums, dazu hätte der Betreiber noch gar keine konkreten Ausführungen vorgelegt. Das brauche er zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht. Den Einwenderinnen und Einwendern müsse die Aussage im Sicherheitsbericht genügen, dass der Betreiber die Rückwirkungsfreiheit zusage. Auf den Einwurf von EinwenderInnenseite, dass dann eine tiefergehende Erörterung unmöglich wäre und die EinwenderInnen damit in ihren Rechten beschnitten würden, entgegnete die Behörde, dass der Gesetzgeber schließlich vorschreibe, den Erörterungstermin zu einem frühen Zeitpunkt durchzuführen. Dies sei so gewollt, damit die EinwenderInnen ihre Einwände vorbringen könnten, bevor sämtliche Planungen abgeschlossen seien. Rechtsanwalt Dr. Wollenteit, der den Bund Naturschutz Bayern vertrat, entgegnete, dass damit aber nicht gemeint sein kann, den Termin zu einem Zeitpunkt durchzuführen, an dem wesentliche Unterlagen noch fehlen würden. Denn das würde die EinwenderInnen noch mehr in ihren Rechten beschneiden. Auch die VertreterInnen der Kommunen, die ja selbst Genehmigungsverfahren durchführen, äußerten zunehmend ihr Unverständnis über das Verhalten des Umweltministeriums.

Als sich abzeichnete, dass auch im weiteren Verlauf der Erörterung eine tiefergehende fachliche Debatte mit dem fortwährenden Hinweis „dazu liegen noch keine Unterlagen vor“ abgewiegelt werden würde, zogen der Bund Naturschutz und die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD die notwendige Konsequenz.

S.a. unseren Artikel vom 25.10.2016: Mia san' mia