(Fr., 23.01.26/US) Die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD hat heute fristgerecht eine Einwendung gegen die konkreten Rückbaupläne des Helmholtz-Zentrums für Energie und Materialien (HZB) erhoben. Sie kritisiert unter anderem die mangelnden Störfallbetrachtungen, die geplanten Transporte der bestrahlten Brennelemente in das Zwischenlager Ahaus und die fehlende Alternativenprüfung eines Teileinschlusses.
Gerade vor dem Hintergrund, dass die Inbetriebnahme von Schacht KONRAD ungewiss ist, dass derzeit alle Stofflisteneinträge für Schacht KONRAD gesperrt sind und dass für Beryllium noch kein Entsorgungsweg gefunden wurde, scheint ein schneller Abriss mit einer höheren Freisetzung von Radioaktivität nicht zwingend und sollte zumindest an der Alternative des Teileinschlusses überprüft werden.
Kritisiert wird zudem, dass die geplante Errichtung eines Zwischenlagers auf dem Gelände der HZB nicht Teil des Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens ist. Schließlich steht das Zwischenlager in direktem Zusammenhang mit dem Rückbau. Dabei muss sichergestellt sein - so der Einwand - dass die Anforderungen an eine Langzeitzwischenlagerung eingehalten werden. Schließlich steht die Inbetriebnahme eines Endlagers Schacht KONRAD in Frage.
Der Forschungsreaktor BER II war von 1970 bis 2019 in Betrieb. Er kam immer wieder wegen erheblicher Sicherheitsmängel, Rissen im Kühlsystem und veralteten Bauteilen in die Kritik. Insgesamt gab es 81 meldepflichtige Ereignisse, darunter mehrere Schnellabschaltungen. Die bestrahlten Brennelemente sollen in das Brennelementlager Ahaus verbracht, alle anderen radioaktiven Abfälle in einem noch zu errichtenden Zwischenlager auf dem HZB-Betriebsgelände zwischengelagert werden.
Zur Einwendung (PDF downlaod)
Datenblatt BER II auf Atommüllreport: https://www.atommuellreport.de/daten/detail/forschungsreaktor-berlin-ii.html
