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Asse II

Behörden treten weiter auf der Stelle

(Mo., 15.05.17/SW) Am letzten Freitag tagte die ASSE-2-Begleitgruppe (A2B) quartalsmäßig wieder öffentlich und bot eine Bürgerfragestunde an. Interessierte BürgerInnen müssen dafür aber jeweils nicht nur „Sitzfleisch“ sondern auch stoische Toleranz aufbringen, denn statt der in der Einladung versprochenen Berichte aus den einzelnen Ämtern wird von den Beteiligten häufig nur phrasenhaft ein „wir sind dran geblieben“ formuliert und ein Bericht als Anhang im Protokoll versprochen, Transparenz geht anders! Spannend war die Sitzung trotzdem:

Bezüglich der Rückholungsplanung liegt nach wie vor kein Masterplan vor. Herr Tietze vom BfS (jetzt BfE) berichtet, dass es für die schwachaktiven Abfälle auf der 725- und 750-Meter-Sohle in Kürze eine Konzeptplanung geben wird, die Rückholung der MAW wird derzeit nur intern diskutiert. Allerdings hat sich die BGE laut Auskunft Jörg Tietzes von der Grundsatzentscheidung des BfS auf die Nachrangigkeit der Betrachtung der MAW- Rückholung gelöst. Was daraus erfolgt, bleibt zu beobachten!

Die Machbarkeit der Rückholung ist bekanntermaßen nicht nur gekoppelt an die Findung eines Zwischenlagers, sondern auch eines geeigneten Bohrplatzes für den Schacht V, über den die Bergung erfolgen soll. Hierzu berichtete der Geschäftsführer der Asse GmbH, Jens Köhler, dass von 5 bisher durchgeführten horizontalen Erkundungsbohrungen 2 wegen Lösungszutritten abgebrochen werden mussten und derzeit 4 weitere geplant sind. Die in den Bohrkernen vorgefundenen geologischen Gesteine entsprechen nicht den Annahmen: der Salzsattel der Asse ist viel steiler geneigt als angenommen, die Mächtigkeit ist geringer und es wurden Lösungszutritte angetroffen,wo sie nicht vermutet wurden. Die derzeitige terminliche Vorstellung ist – wenn keine weiteren Schwierigkeiten auftauchen – dass die Erkundungsbohrungen im ersten Halbjahr 2018 abgeschlossen und ausgewertet werden können. Weiteres Datenmaterial erhofft man sich auch durch Untersuchungen mit 3-D-Seismik-Verfahren, für die aber bisher keine Zustimmung der angefragten Grundstückseigentümer vorliegt, auf deren Gebieten die Gerätschaften aufgebaut werden müssten. Hierzu berichtete die Samtgemeindebürgermeisterin Regine Bollmeier, dass die vom BfS vorgelegten Musterverträge für die meisten Eigentümer einfach inakzeptabel seien und die Behörde hier nicht nachgebessert habe. Landrätin Christiane Steinbrügge bot daraufhin einen Vermittlungsprozess zwischen dem Landvolk, den Landesforstämtern und dem BGE an.

Auch unter Tage ist die Situation alles andere als im Griff: die heftig umstrittene Verfüllung der 2sRnW-750 (zweite südliche Richtstrecke nach West auf der 750m-Sohle) ist seit dem 24. April abgeschlossen, die Zutrittsmessstellen dort müssen laut Köhler jetzt 3-4 Monate beobachtet werden, bevor man sagen kann, ob die Verfüllung etwas an den Zutrittsmengen verändert hat. Derzeit seien Zutrittsmessstellen vor den Einlagerungskammern 4 und 8 „trocken“, vor Abbau 9 seien drei Mal Mengen von 150 bis 190 Litern abgepumpt worden. Auf Nachfrage der AGO berichtete die Asse GmbH dann, dass die Stellen „trocken“ seien, weil sie kürzlich abgepumpt wurden bzw. vor ELK 8 10 cm Lauge stünden, die den Einsatz einer Pumpe noch nicht zulassen.

Bereits im Juli 2016 ist es zu einem Meldepflichtigen Ereignis an der Kammer 8a auf der 511-Meter-Sohle gekommen. Die sich dort befindenden Atommüllkammern stehen aus strahlenschutztechnischen Gründen unter Unterdruck und sind mit Luftfiltern versehen, an denen es zur Überschreitung der zulässigen Grenzwerte gekommen ist. Herr Tietze berichtete, dass in der Kammer ein „unbekanntes Ereignis“ vermutet wird. In der damaligen Meldung des Vorfalls heißt es, dass zur möglichst kurzfristigen Ursachenklärung die Filter in einem externen Labor untersucht werden sollen, der Grubenraum durch Georadarmessungen untersucht werden und eine visuelle Kontrolle mittels Kamerabefahrung über vorhandene Bohrungen erfolgen soll. Auf Nachfrage der AGO erklärt Herr Tietze, dass ihm das Ergebnis der Radionuklidunterschung bisher nicht bekannt sei. Frau Bischoff von der WAAG weist darauf hin, dass dieses bereits vor 10 Monaten eingetretene „Meldepflichtige Ereignis“ auch bisher noch nicht öffentlich dokumentiert sei.

Auch Herr Ege von der Abteilung Umgebungsüberwachung des BFE musste eingestehen, dass es zu Übertragungsfehlern bei Messwerten gekommen und dass nun ein „Fehlerkorrekturmanagement“ eingeführt worden sei. Rolf Bertram von der AGO wies darauf hin, dass es immer noch ungeklärt sei, wieso die Umgebungsluft derart hohe Tritium- und Cäsium-Vorkommen aufweise.

Fazit der dreieinhalbstündigen Sitzung: die Asse bleibt gefährlich und an der Rückholung der radioaktiven Abfälle führt kein Weg vorbei. Ob sie gelingt, hängt nicht nur von technischen Schwierigkeiten ab, sondern auch vom politischen Willen aller Beteiligten.