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Antonias Wörterbuch

B – Beliebigkeit

Wie es Euch gefällt oder Nomen est Omen

Schacht KONRAD hat einen Namensvetter. Welche Ziele das Bundesamt für Strahlenschutz damit verfolgt dem havarierten Asse-II-Schacht nun ebenfalls den Vornamen „Endlager“ zu verpassen, darüber lässt sich nur spekulieren. Zwar ist Beliebigkeit kein Begriff, nach dem demokratisch gewählte Regierungen und deren ausführende Behörden ihr Handeln ausrichten sollten, auch stammt der Begriff eigentlich gar nicht aus der politischen Trickkiste. Vielmehr drückt der Begriff ihre Haltung aus, wenn es um Etikettierung von Atomanlagen geht.

Unergründlich bleibt dabei, warum der alte Name „Forschungsbergwerk“ für den Asse-II-Schacht plötzlich unpassend sein soll, zumal dort niemals soviel  experimentiert wurde wie heute.
Im gerade verabschiedeten Standortauswahlgesetz ist der Begriff „Endlagerung“ definiert als „Einlagerung radioaktiver Abfälle in einer Anlage des Bundes (…) wobei eine Rückholung nicht beabsichtigt ist.“ Für den Atommüll im umetikettierten Asse-II-Schacht  kann das im Umkehrschluss nur bedeuten, eine Rückholung ist überhaupt nicht mehr vorgesehen. Böses Foul an der Lex Asse!  Doch während besorgte BürgerInnen die gelbe Karte zücken, verweigert der Präsident des Bundesamtes, Wolfram König, die Audienz, verschanzt sich in seinen Amtsräumen und residiert weiter - nach Belieben.

Unbesorgt zeigt sich hingegen das Niedersächsische Umweltministerium. Kein böses Omen, viel Lärm um nichts und „auf die Bezeichnung der Anlage kommt es letztlich aber nicht an“, beschwichtigt die Staatssekretärin Almut Köhler? Kramer? Küster? (oder wie die Dame letztlich heißt) die besorgten BürgerInnen.

Offen bleibt die Frage, wenn gesetzliche  Begriffsbestimmungen mit Beliebigkeit ausgetauscht und übertragen werden, wozu brauchen wir diese Gesetze dann überhaupt noch?

Antonia Uthe