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Asse II

Wird’s noch was mit der Rückholung?

Diese Frage stellen sich viele Menschen rund um die Asse. Es gibt zwar regelmäßig Presseerklärungen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) über den Fortgang der Planungen und den Stand der Genehmigungen. Was aber fehlt sind Fakten, die auch Außenstehenden glaubhaft machen, dass das BfS es Ernst meint mit der Rückholung.

Ein Update zur aktuellen Auseinandersetzung um ASSE II von Claus Schröder

1 ½ Jahre sind jetzt bereits vergangen, seit das Bundesamt für Strahlenschutz bekannt gegeben hat,  dass die Rückholung der 126.000 in der ASSE II lagernden Atommüll-Fässer die einzige Option ist, die eine langfristige Sicherheit gewährleisten kann. Die Rückholung ist natürlich eine hoch komplexe Angelegenheit und weltweit einmalig. Das erfordert zugegebenermaßen eine gründliche Planung. Die Mitglieder der ASSE II-Begleitgruppe (A2B) haben jedoch häufig den Eindruck, dass das BfS mit dieser planerischen Aufgabe überfordert ist bzw. an seine Grenzen stößt.

Darüber hinaus gibt es Interessen bei und in den beteiligten Institutionen (und auch bei Mitarbeitern im BfS selber), die eine Rückholung verhindern wollen und eine Verfüllung bevorzugen. So hat das  Bundesumweltministerium (BMU) verfügt, dass die endgültige Entscheidung für oder gegen die Rückholung erst nach Probebohrungen und probeweise Entnahmen von Fässern getroffen werden soll. Die Genehmigung für die ersten Probebohrungen in die Kammern 7 und 12 wurde vom zuständigen Niedersächsischen Umweltministerium (NMU) nach etwa 6 Monaten Prüfung am 21.04.11 mit diversen Auflagen erteilt. Die Vorbereitungen werden noch mehrere Monate dauern, so dass das BfS erst Ende des Jahres 2011 mit dem tatsächlichen Beginn der Probebohrungen rechnet.

Wie viel Zeit bleibt?

Die Frage ist schwer zu beantworten. Nach einem Gutachten vom Institut für Geomechanik (IfG) Leipzig aus dem Jahre März 2009 ist die Standsicherheit des Bergwerkes bis zum Jahr 2020 gewährleistet. In dem Gutachten wurden Maßnahmen empfohlen, die die Stabilität des Grubengebäudes verbessern sollen (insbesondere durch sog. „Firstspaltverfüllungen“), die jetzt nach und nach umgesetzt werden. Auf jeden Fall ist geboten, die Rückholung so zu gestalten, dass sie unter Beachtung der notwendigen Strahlenschutzmaßnahmen so zügig wie möglich umgesetzt werden kann.

Vor diesem Hintergrund hat die ASSE II-Begleitgruppe darauf gedrängt, dass das Bundesamt für Strahlenschutz einen möglichst konkreten Zeitplan für die Rückholung erstellt, aus dem auch die wechselseitigen Abhängigkeiten der geplanten Maßnahmen hervorgehen. Ende März hat das BfS dann einen sog. „Netzplan“ vorgestellt, der auf seiner Homepage einsehbar ist. Hier sind die Maßnahmen beschrieben und die vom BfS gesehenen Abhängigkeiten vermerkt. Zeitangaben fehlen allerdings nach wie vor.   

Zweiter Schacht

Entscheidend wird sein, dass möglichst viele Maßnahmen parallel umgesetzt und Abhängigkeiten von Maßnahmen vermieden werden. Das BfS hat nach langem Zögern den Vorschlag aus dem A2B übernommen, einen neuen Schacht zu bauen, um den Transport von Arbeitern und Atommüll trennen zu können und so die Rückholung zu beschleunigen. Bei der Umsetzung des Schachtbaus will das BfS aber erst die Probenahmen von Atommüllfässern abwarten. Der A2B drängt hingegen auf einen sofortigen Beginn der Planung und des Baus.

Diese Art der Auseinandersetzung zeichnet sich auch für die nächsten Monate und vielleicht auch Jahre ab: Prüfen der Planungen und Maßnahmen des BfS, kritische Fragen stellen, Beschreibung von möglichen alternativen Maßnahmen. Der Begleitprozess ist mittlerweile so etabliert, dass sich das BfS verpflichtet fühlt, Rechenschaft über seine Planungen und Maßnahmen abzugeben.

 
Wie kam es zu der Entscheidung für die Rückholung?

Noch im Sommer 2008 wollte der frühere Betreiber, das Helmholtzzentrum München (vormals GSF), die ASSE II mit einer Magnesiumchloridlösung fluten und behauptete, damit den Atommüll für hunderttausende von Jahren von Biosphäre fernhalten zu können. Dieses Vorgehen sollte, wie stets in der Vergangenheit, ausschließlich nach Bergrecht und damit ohne Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt werden.

Erst die Klage von selbstständigen Tischlermeisterin Irmela Wrede aus Mönchevahlberg auf Anwendung des Atomrechts und der immer stärker werdende öffentliche Druck sorgten für ein Umdenken bei den beteiligten Ministerien. Im September 2008 einigte man sich im Bundeskabinett darauf, dass das BfS ab 2009 als Betreiber fungieren und dass fortan das Atomrecht für ASSE II angewandt werden sollte. Parallel wurde das Atomgesetz um eine „Lex ASSE“ ergänzt: ASSE II soll wie ein genehmigtes Endlager behandelt werden, dass unverzüglich stillzulegen sei. So wurde der unhaltbare Zustand im Nachhinein legalisiert. Die politische und juristische Aufarbeitung des Skandals steht nach wie vor aus.

Im Februar 2009 startet das BfS einen Optionenvergleich: In drei Machbarkeitsstudien werden die Optionen Rückholung, Umlagerung und Verfüllung verglichen. Im Oktober 2009 präsentiert das BfS die Ergebnisse der Studien im Januar 2010 das Ergebnis des Vergleichs anhand vorher benannter Kriterien: Dabei schnitt die Rückholung am besten ab.