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Asse II

Warum ein Bürgerentwurf zur Lex Asse?

(Fr., 15.02.13/EB) Wenn es wirklich einen gesellschaftlichen Konsens gibt, dass der Müll aus der Asse zu beseitigen ist, weil nur das die Langzeitsicherheit gewährleistet, dann wird es auch einen gesellschaftlichen Konsens über ein Gesetz geben, das genau das regelt. Am Montag, den 18.2.13 ab 18.00 Uhr stellen besorgte Bürgerinnen und Bürger rund um die Asse ihren Bürgerentwurf zur Lex Asse vor. Anschließend gibt es die Möglichkeit zur Diskussion. Veranstaltungsort: Bildungszentrum, Harzstr. 2 – 5, Raum A 2 in Wolfenbüttel. Bürgerentwurf

Nagelprobe Lex Asse – Rückholung verbales oder reales Anliegen?

„Vor drei Jahren ergab der Vergleich zwischen verschiedenen Möglichkeiten die Schachtanlage Asse 2 zu schließen, dass die Langzeitsicherheit nur dann gewährleistet ist, wenn der Müll vorher geborgen wird. Die Verantwortlichen entschieden sich daraufhin für die sogenannte Rückholung. Die Politikerinnen und Politiker aller Fraktionen des Niedersächsischen Landtages und des Bundestages schlossen sich dieser Entscheidung an. Das steht nicht im Gesetzentwurf.
Der parlamentarische Untersuchungsausschuss des Niedersächsischen Landtages kam 2012 zu dem Ergebnis, dass der Müll hätte nie eingelagert werden dürfen, sodass es sich bei dem Atommülllager (mit chemotoxischem Müll) um einen rechtswidrigen Zustand handelt, für den die Bundesregierung verantwortlich und somit haftbar ist.  Das steht nicht im Gesetzentwurf.


Anschreiben an Frau Bulling- Schröter und Berichterstatterinnen der Fraktionen

Wenn wir die Situation an der Schachtanlage Asse II und die Notwendigkeit von Maßnahmen betrachten, gehen wir davon aus, dass wir in einigen Punkten sehr schnell Übereinstimmung finden werden:

  • Die Einlagerung der radioaktiven und chemotoxischen Abfälle in die Schachtanlage Asse II war rechtswidrig. Verantwortlich dafür ist die Bundesrepublik bzw. die für sie handelnden Behörden und Institutionen.
  • Die Situation in der Schachtanlage Asse II stellt eine Gefährdung für Mensch und Umwelt dar.
  • Die Langzeitsicherheit ist nur gewährleistet, wenn das radioaktive und chemotoxische Inventar entfernt wird.

Wir gehen weiter davon aus, dass alle, die sich bisher mit dem Entwurf der Lex Asse beschäftigt haben, dies mit gutem Willen und der Absicht getan haben, die Entfernung des radioaktiven und chemotoxischen Inventars zu beschleunigen. Als Bürgerinnen und Bürger vor Ort haben wir gelernt, dass wir einen genaueren Blick auf die Dinge werfen müssen. Das haben wir auf vielfältigen Wegen in den letzten Wochen im Dialog mit „den Bürgerinnen und Bürgern“ getan. Wir haben dabei festgestellt, dass der Gesetzentwurf ein anderes Ziel enthält als proklamiert, er in einigen Punkten anders ausgelegt werden könnte, als vorgegeben und, dass er Lücken aufweist. In diesen Punkten wurden wir von Juristen bestätigt.

Wir haben das Ziel des Gesetzes und die o. g. Übereinstimmungen so formuliert, dass sie u. E. nicht missverstanden werden können und wir haben die Lücken gefüllt. Uns ist bewusst, dass unser beigefügter Vorschlag für ein Gesetz, kein juristisch ausgefeiltes Werk sein kann, daher haben wir - ebenso bewusst - nicht den Titel „Alternativentwurf“ verwandt, sondern den u. E. zutreffenden und ehrlichen Begriff „Bürgerentwurf“ gewählt. Da er mit seinen Begründungen doch etwas umfangreicher geworden ist, finden Sie hier vorab die Schwerpunkte:

  • Als Ziel des Gesetzes ist die unverzügliche Entfernung der eingelagerten und entstandenen radioaktiven und chemotoxischen Abfälle (Asse- Inventar) aus der Schachtanlage Asse II festzuschreiben, nicht die unverzügliche Schließung der Schachtanlage.
  • Die Beschleunigungsmaßnahmen gelten ausschließlich für die Entfernung des Asse-Inventars und die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen.
  • Keine Legalisierung von Maßnahmen für die die Langzeitsicherheit nicht gewährleistet ist, wie die Flutung der Schachtanlage beim Verbleib der radioaktiven und chemotoxischen Abfälle.
  • Mit der Entfernung des Asse- Inventars wird begonnen, auch bevor geklärt ist, ob ein Großteil des Inventars entfernt werden kann.
  • Die Entfernung kann unterbrochen werden, wenn die jeweilige Gefahrenlage dies zum Schutz von Mensch und Umwelt nach sorgfältiger Abwägung unabwendbar macht. Ist absehbar, dass die Unterbrechung mehr als drei Monate dauert, ist der Bundestag gesondert über die Gründe und das weitere Vorgehen zu unterrichten.
  • Ein Abbruch der Entfernung des Asse- Inventars ist ohne neues Gesetz nicht zulässig, da der Bundestag die Verantwortung trägt, und nur er diese Entscheidung treffen sollte.
  • Der Strahlenschutz darf für die Beschäftigten und die Bevölkerung nicht abgesenkt werden. Deshalb ist u. a. eine Verarbeitung und Umlagerung des Asse- Inventars in der Schachtanlage nur zum Zweck ihrer Entfernung aus der Anlage zulässig.
  • Das Wasserrecht ist dem Atomrecht gleichzustellen.
  • Errichtung eine geologischen Schutzzone um die Schachtanlage Asse II.
  • Für die Entfernung des Asse- Inventars ist unverzüglich ein Rahmenplan zu erstellen und mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen.
  • Bürgerbeteiligung, Rechtsmittelfähigkeit und die Einrichtung eines Zukunftsrates sind zu regeln.


Wir haben uns sehr intensiv mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beschäftigt, damit er vor Verabschiedung korrigiert, ergänzt bzw. unmissverständlich formuliert werden kann. Unsere Bitte und Aufforderung an Sie lautet, den Bürgerentwurf als Beitrag zu einem kritischen Bürgerdialog zu betrachten und sich ebenso intensiv damit auseinanderzusetzen, wie wir es mit Ihrem Gesetzentwurf getan haben.

Sollte Sie unsere Vorstellungen nicht teilen, bitten wir Sie, uns schriftlich mitzuteilen, welche Punkte das im Einzelnen sind und warum Sie eine andere gesetzliche Regelung für besser halten - für die Region und die Menschen, die hier jetzt und in Zukunft leben.

Außerdem bitten wir Sie, uns den genauen Auftrag an Herrn Ra. Gaßner zur Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs zukommen zu lassen. Diesen Auftrag haben wir schon zweimal bei Herrn Landrat Röhmann angefordert, aber leider nicht erhalten.

Wenn es über die eingangs erwähnten Punkte tatsächlich einen gesellschaftlichen Konsens gibt, dann wird es auch einen gesellschaftlichen Konsens zur Lex Asse geben.

Weil wir für unser Leben gern hier leben ...
Besorgte Bürgerinnen und Bürger rund um die Asse