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Grohnde

Umweltausschuss verabschiedet Resolution

(02.02.18/GS) Der Hamelner Umweltausschuss hatte dem Rechtshilfefonds Atomerbe Grohnde e.V. im November 2017 die Möglichkeit eingeräumt, zu dem Resolutionsantrag der Listenverbindung SPD/LINKE/Grüne Stellung zu nehmen (wir berichteten). Es ging dabei um die Resolution zur vorzeitigen Stilllegung des AKW Grohnde, wie sie im Jahr 2017 von insgesamt 17 Kommunen und Landkreisen der Region so oder ähnlich verabschiedet worden war (s. Übersicht).

Kraftwerksleiter Michael Bongartz hatte im alten Jahr zunächst eine Abstimmung über die Resolution erfolgreich verhindert, indem er die Ausschussmitglieder zum Infotermin ins AKW eingeladen hatte (wir berichteten). Ob das unbedingt taktisch günstig war, ist fraglich, denn: Die Antragsteller der Listenverbindung waren zum Zeitpunkt des Antrages im August 2017 noch von 249 meldepflichtigen Ereignissen ausgegangen. Zum Jahresende 2017 war man dann bereits bei 254 Ereignissen angelangt. Damit liegt das AKW Grohnde in der "Spitzengruppe" hinter den AKW Philippsburg 2 und Brokdorf an dritter Stelle.

Um ein informationelles Gegengewicht zum AKW-Betreiber herzustellen, hatte Kläger Peter Leiding gefordert, dass auch ihm und dem Rechtshilfeverein die Möglichkeit geboten werden sollte, dem Ausschuss die Argumente der Atomkraftgegner vorzutragen. Diese Bitte war ihm gewährt worden. Eine Stunde vor Beginn der öffentlichen Umweltausschusssitzung am 31.01.18 konnte Peter Leiding darum in einem halbstündigen Vortrag, gefolgt von einer Diskussion, den Ausschussmitgliedern die Sicht der Kläger erläutern (Vortragsmanuskript).

Positiv: Im öffentlichen Sitzungsteil wurde danach der Resolutionsantrag der Listenverbindung von SPD/LINKE/Grüne zur vorzeitigen Stilllegung des AKW Grohnde mehrheitlich verabschiedet!

Wermutstropfen: Die Resolution muss noch abschließend vom Hamelner Rat verabschiedet werden, um als Beschluss rechtlich wirksam zu werden. Die Chancen hierfür werden angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Rat als eher gering eingeschätzt.