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KONRAD kostspieliges Hinhalteprojekt

(Mo.,10.09.2018/UT) Alles wird teurer: Der Berliner Flughafen, Stuttgart 21, oder die inzwischen fertig gestellte Elbphilharmonie. Peanuts. Die Kostenexplosion für den Ausbau von Schacht KONRAD zum Atommülllager überflügelt sie alle. Ursprünglich, d.h. in den 1980 Jahren, waren etwa 900 Millionen Euro für die Fertigstellung veranschlagt worden, zuletzt 3,6 Milliarden und letzte Woche gab die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) eine Erhöhung um weitere 600 Millionen Euro bekannt. Wen wundert`s, nachdem die Inbetriebnahme jüngst um weitere fünf Jahre nach hinten verschoben wurde? 4,2 Milliarden heißt nun die jüngste Zeche für den Steuerzahler. Weitere Erhöhungen vorbehalten.

Jedes vernunftbegabte Wesen müssten diese Zahlen stutzig werden lassen. Nicht die Betreiber offenbar, die wider jegliche Vernunft lieber auf politisches Kalkül setzen und an der Wahl von KONRAD nicht rütteln – als sei es ihr Lieblings-Atommüllprojekt. Immerhin handelt es sich ja um die einzige richterlich genehmigte Stätte für die Endlagerung von Atommüll. Allerdings bestätigte das Gericht 2006 nicht die Eignung des Lagers, sondern stellte lediglich die korrekte Einhaltung des Planfeststellungsverfahrens und damit die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses fest. Seither haben die Verantwortlichen in Sachen Atommüllentsorgung einen Namen – KONRAD – in der Hand, mit dem sie die Druck machenden Atommüllstandorte hinhalten können. Ein guter Grund für sie, das alte Bergwerk emsig weiter auszubauen.

KONRAD avanciert dabei zum reinen Hinhalteprojekt, ohne dass nach Alternativen gesucht wird. Die Crux dabei, kaum etwas funktioniert bei KONRAD. Nicht einmal der richterlich abgesegnete Planfeststellungbeschluss entspricht heute noch den Gegebenheiten von 2006. Weit über zwanzig Änderungsanträge hat es derweil gegeben, Tendenz steigend. Darunter drei insgesamt umfangreiche Erweiterungen des Radionuklidspektrums. Alle Veränderungen hat die Betreiberbehörde als „unwesentlich“ eingestuft und sich selbst genehmigt. Falls diese Änderungen aber doch „wesentlich“ wären, müsste das Planfeststellungsverfahren neu aufgerollt werden.

Es stellt sich die Frage, wenn selbst jede einzelne Änderung unwesentlich wäre, müsste dann nicht auf jeden Fall geprüft werden, ob die Gesamtsumme der Veränderungen einer „wesentlichen“ Veränderung des Planfeststellungsbeschlusses entspricht und dieser damit ungültig würde? Dieser Frage nachzugehen, obliegt, als Aufsichtsinstanz, dem niedersächsischen Umweltministerium. Doch was, wenn dort gar nicht überprüft wird? Fakt ist, solange das Ministerium sich nicht einschaltet, kann der Betreiber sein Hinhalteprojekt KONRAD unbekümmert weiter ausbauen. Koste es, was es wolle.

Antonia Uthe