(25.06.2025/ LW) Eine Inbetriebnahme von Schacht KONRAD ist keinesfalls der „Problemlöser“ für den schwach- und mittelradioaktiven Atommüll in Deutschland. Im Gegenteil: Das Projekt KONRAD verbaut den Weg für einen verantwortungsvollen Umgang mit ebendiesen Abfällen. Das wurde auf der Informationsveranstaltung der AG „Fehlgeplant und Angeklagt“ am Freitagabend im Gewerkschaftshaus in Salzgitter-Lebenstedt deutlich. Umso wichtiger ist ein Erfolg der Klage der beiden Umweltverbände BUND und NABU, die vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anhängig ist.
In Grußworten von Salzgitters OB Frank Klingebiel und Matthias Wilhelm (1.Bevollmächtigter der IG Metall Salzgitter-Peine) bekräftigten beide die gute Zusammenarbeit im Bündnis gegen KONRAD und die Bedeutung und den Zusammenhalt des Widerstandes über die Stadtgrenzen Salzgitters hinaus.
Daran anschließend erläuterte die Rechtsanwältin Frau Dr. John den Gegenstand der Klage aus juristischer Sicht. Sie verwies darauf, dass bei den bisherigen Klagen die Langzeitsicherheit nicht betrachtet worden sei. Das sei nun anders da bei den Klagen der Umweltverbände auch zukünftige Schädigungen zu berücksichtigen seien. Spätestens seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Klimaschutz könne die Klage nicht mehr mit dem Hinweis „es gebe kein Recht auf Nachweltschutz“ abgelehnt werden.
Weiterhin berichtete sie von vorliegenden Genehmigungen. Die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis schreibt eine Begrenzung der wassergefährdenden Stoffe vor, die in Schacht KONRAD eingelagert werden dürfen. Sie regelt den Schutz von Grund- und Trinkwasser nicht nur vor den in den Gebinden enthaltenen radioaktiven, sondern auch den nicht-radioaktiven, aber wassergefährdenden Stoffen. Aktuell gibt es keine Gebinde, die die Anforderungen aus den derzeit gültigen Endlagerungsbedingungen sowie der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE) vollumfänglich erfüllen und damit im Endlager Konrad eingelagert werden können
Diesen Faden nahm Ursula Schönberger auf: Da bei KONRAD die heutigen Anforderungen nach einem ewG (einschlusswirksamer Gebirgsbereich) nicht vorliegen ist eine allseitig wirksame Abdichtung des durchlässigen Wirtsgesteins nicht gegeben. Die durch die EU-Rahmenrichtlinie vorgegebenen Grenzwerte für den Gewässerschutz könnten so nicht eingehalten werden.
Statt sich nun aber um die Suche nach einem den Vorgaben entsprechenden Standort zu machen und die Anforderungen an die Sicherheit des Abfalls in den Zwischenlagern zu erhöhen ignorieren die Verantwortlichen bei Bund und Land diese Tatsachen. Diese Haltung wird auch bei der Neufassung des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro) deutlich. Bis zum 4. August können Stellungnahmen zum Nationalen Entsorgungsprogramm eingereicht werden. Die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD hat hierzu eine Sammeleinwendung verfasst.
Wichtige Forderungen sind u.a., einerseits das Projekt KONRAD aufzugeben und andererseits jetzt mit der Standortsuche für alle schwach- und mittelradioaktiven Abfälle zu beginnen. Ursula Schönberger rief alle Zuhörer und Zuhörerinnen auf, diese Stellungnahme zu unterzeichnen. Wenn schon die Verantwortlichen die Probleme mit dem Atommüll nicht ernst nehmen, dann sollen sie wenigsten sehen, dass die Menschen vor Ort das tun.
Die anschließende Diskussion wurde wie die gesamte Veranstaltung gewohnt souverän moderiert von AG-Vorstandsmitglied Marianne Neugebauer.
Sammeleinwendung der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD zum Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms: Unterschriftenliste zum ausdrucken
Die Unterschriftenliste bis zum 28. Juli 2025 an Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V. Bleckenstedter Straße 14a, 38239 Salzgitter einsenden.