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Bundestag schafft Klagerecht wegen fehlendem Terrorschutz ab

(Mo., 25.10.2021 / US) In seiner letzten Sitzung im Juni 2021 hat der 19. Deutsche Bundestag die Klagerechte von Bürgerinnen und Bürgern wegen fehlendem Terrorschutz einer Atomanlage abgeschafft. In dem neuen § 44 Atomgesetz (AtG) wurde der „Funktionsvorbehalt der Exekutive“ festgeschrieben. Im Nicht-Juristen-Deutsch heißt dies, dass die Behörden abschließend bewerten, ob die Atomanlagen ausreichend gegen „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ gesichert sind. Eine substanzielle Überprüfung durch ein Verwaltungsgericht wird ausgeschlossen.

Anlass für die Neuregelung war die Schlappe von Betreiber und der Genehmigungsbehörde Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Verfahren um das Brennelemente-Zwischenlager Brunsbüttel. Dort hatte das Oberverwaltungsgericht am 19. Juni 2013 die Genehmigung aufgehoben, weil u.a. die Risiken von gezielten Terrorangriffen sowie der Absturz eines Airbus A380 nicht ausreichend untersucht worden sind.

Dieses Urteil sei ja nur zustande gekommen - so das BfS (heute BaSE) - weil es vor Gericht aus Geheimschutzpflichten die getroffenen Erwägungen und Maßnahmen nicht vollständig offenlegen hätte können. Infolgedessen tendierten die Gerichte dazu, eigene fachliche Bewertungen an die Stelle der Bewertungen der Behörden und deren Sachverständigen zu setzen. Dies erschwere die Verteidigung zutreffender Genehmigungsentscheidungen.

Folgerichtig hatten CDU/CSU und SPD in ihrem 2018 geschlossenen Koalitionsvertrag festgelegt, ein In-camera-Verfahren (Verfahren vor einem geheim tagenden Fachsenat) einzuführen, „so dass geheimhaltungsbedürftige Unterlagen zum Zwecke des Nachweises der Genehmigungsvoraussetzungen in ein verwaltungsgerichtliches Hauptsacheverfahren bei gleichzeitiger Wahrung des Geheimschutzes eingeführt werden können.“

Anstatt ein solches Verfahren jedoch einzuführen, wurden jetzt lästige Gerichtsverfahren einfach gleich ganz abgeschafft.

Und wie steht es eigentlich in Brunsbüttel?

Nachdem der damalige schleswig-holsteinische Umweltminister Habeck sowohl den Verbleib der im SZL Brunsbüttel befindlichen neun Castoren als auch die Einlagerung weiterer Castoren angeordnet hatte, verlängerte der jetzige Minister Albrecht diese Anordnung auf unbestimmte Zeit. Da der Betreiber bisher seiner Pflicht nicht nachkommt, die notwendigen Sicherheitsunterlagen für eine Neugenehmigung einzureichen, bleiben die Brennelemente halt einfach ohne Genehmigung stehen.