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Asse II

Bundesbehörden gefährden Rückholung des ASSE-Mülls

(Mo., 01-12-2014/ Di) Zunehmend setzen Bundesbehörden die ASSE-II-Begleitgruppe unter Druck und die Rückholung des ASSE-Mülls aufs Spiel. Hauptstreitpunkte sind die Fragen, wo ein Zwischenlager für den rückzuholenden ASSE-Müll errichtet wird und ob die Art der Zu­be­to­nierung der Atommüll-Kammern eine klammheimliche Flutung ist. Bundesumweltmini­ste­rium und Bundesamt für Strahlenschutz halten wichtige Unterlagen zurück und machen ihre Mitarbeit beim sog. Begleitprozess vom Wohlverhalten der ASSE-II-Begleitgruppe abhängig.

Völlig überraschend erklärten die Herrn Hart für das Bundesumweltministerium (BMUB) und Dr. Tietze vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf der Sitzung der ASSE II-Begleitgrup­pe am 21.11.14, die Suche nach einem Zwischenlagerstandort für den rückzuholenden Atom­müll aus ASSE II bis zur Vorlage des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro) im August 2015 auszusetzen. Begrün­det wurde dieser Schritt damit, dass mit dem Entsorgungsprogramm dann klar wäre, wohin der rückgeholte ASSE-Müll letztendlich kommen soll und so die Akzeptanz in der Bevölkerung für ein Zwischenlager größer wäre.

 

Bereits in der Sitzung erklärte Claus Schröder (Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD und der Begleitgruppe), dass diese Einschätzung völlig falsch sei. Eine Akzeptanz für ein Zwischenlager entstehe, wenn das BfS die Forderung der Begleitgruppe erfülle und ver­schiedene assenahe und asseferne Standorte auf der Grundlage der vereinbarten Kriterien vergleiche. In der abschließenden Erklärung der Begleitgruppe forderte Claus Schillmann vom Landkreis Wolfenbüttel das BfS auf, die Arbeiten für die Zwischenlagersuche unverzüg­lich fortzusetzen.

 

Standorte in der Region sollen gegeneinander ausgespielt werden

In einem weiteren Punkt der Erklärung fordert die Begleitgruppe ganz eindeutig, die Rückholung nicht mit der Endlagerfrage zu verknüpfen. Im Klartext heißt das: Es darf kein Junktim zwische ASSE II und KONRAD geben und KONRAD darf nicht zur Bedingung der Rückholung werden. Und es wendet sich damit gegen den allzu offensichtlichen Versuch, die Standorte in der Region gegeneinander auszuspielen. Hier zeigt sich wie begründet die Kritik der Arbeitsgemeinschaft am sog. LexAsse war, in dem Anfang 2013 die Rückholung nicht als Ziel festgelegt wurde, sondern nur als wünschenswerte Option bei der Stilllegung. Dort heißt es (§57b Atomgesetz): „Die Stilllegung soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen. Die Rückholung ist abzubrechen, wenn deren Durch­führung für die Bevölkerung und die Beschäftigten aus radiologischen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Gründen nicht vertretbar ist.“ Jetzt wird sie ganz einfach zur Disposition gestellt.

 

Notfallvorsorge oder heimliche Flutung ?

Das BfS reagiert zunehmend genervt auf die kontinuierliche Kritik von der Begleitgruppe und ihren Wissen­schaftlern aus der Arbeitsgruppe Option Rückholung (AGO). Hauptstreitpunkte sind das genannte Verfahren zur Zwischenlagersuche und der Zielkonflikt zwischen Notfall­vorsorge und Rückholung. Beim zweiten Punkt geht es um die ausgeführten und noch geplanten Maßnahmen zur Verfüllung und Verschließung einzelner Kammern und Strecken und der Drainage.

Im August diesen Jahres hatte das BfS die Forderung der AGO erfüllt und ein Konzept zur „Lösungsfassung“ vorgelegt, d.h. zur Frage, wie die in die Grube fließenden Wässer aufgefangen werden. Mitte November hatte daraufhin die AGO akribisch aufgelistet, welche Maßnahmen zur Verfüllung akzeptiert werden und bei welchen Maßnahmen Fragen offen geblieben sind. Leitlinie für die AGO ist dabei, dass für jede Verfüllmaßnahme nachgewiesen werden muss, dass sie einen nennenswerten Beitrag zur Verbesserung der Standsicherheit und damit der Notfallvorsorge leistet. Bei jeder Verfüllmaßnahme muss jedoch sichergestellt sein, dass eine ausreichende Drainage stattfindet: Wasser, das in die verschlossenen Kammern eindringt, muss auch wieder abfließen können bzw. gezielt abgeführt werden. Wenn nicht, kann es nämlich unbemerkt, da nicht mehr einsehbar, zu einem Auf­stau­en der Lauge in den Kammern kommen. Die Folge wäre, dass dann Atommüllfässer in der Lauge stehen und aufgelöst würden. Eine Rückholung dieser Fässer oder was davon übrig ist, wäre kaum noch bzw. gar nicht mehr möglich.

 

Bundesamt für Strahlenschutz entzieht sich öffentlicher Auseinandersetzung

Der Umgang mit der Drainagefrage ist ein ganz wunder Punkt beim BfS. Zweimal weigerte sich das BfS an einer öffentlichen Veranstaltung der Begleitgruppe zu diesem Thema teilzunehmen. Einmal wurde sie verschoben, am 20. November dann aber ohne das BfS durchgeführt. [Veranstaltungsbericht ]

Bei einer Begleitgruppensitzug tags darauf, am 21. November, stellten BMUB und BfS dann den Begleitprozess gleich ganz in Frage: Wenn der Begleitprozess noch einen Sinn haben soll, müssten die Prozesse „finalisiert“ werden. Die Auseinandersetzung mit der Begleitgruppe sollen schneller zu einem Ende geführt werden und Fragen, die aus Sicht des BfS erledigt sind, nicht weiter geschweige denn erneut diskutiert werden. Dabei kamen wichtige Vorschläge aus der Begleitgruppe: u.a. der Bau von Schacht V oder die Parallelisierung der Prozesse. Die Bremse ist das BfS selbst: Eine Gesamtplanung für die Rückholung gibt es z.B. immer noch nicht.

 

Mediation ja, Erpressung nein !

BfS und Begleitgruppe haben sich auf eine Mediation im 1. Quartal 2015 mit externer Unterstützung verständigt. Jetzt will BMUB und BfS die Begleitgruppe aber offenbar erpressen, indem sie erklärten, die von Ihnen erstellte „Parameterstudie“ (die als Grundlage für die Zwischenlagersuche dient) nur dann zu veröffentlichen, wenn die Mediation „belastbare Ergebnisse“ geliefert habe. Unter diesen Umständen erscheint eine Mediation wenig sinnvoll.


Kommentar

„Man fühlt sich wie Gott“, meinte ein erfahrener Kommunalpolitiker aus dem Kreis Wolfenbüttel 2010 euphorisch: „Man braucht nur zu sagen, was passieren soll und schon passiert es auch“. Diese „paradiesischen“ Zeiten sind längst vorbei. Lange, viel zu lange haben sich viele Akteure im ASSE-Raum darauf verlassen, dass die Welle öffentlichen Interesses, die ab 2008 durchs Land wogte und hektische Betriebsamkeit in der Politik auslöste, einen ausschließlich auf gutem Willen und guten Worten basierende Begleitprozess bis zum Ende tragen würde.

 

Das BfS hat derweilen Fakten geschaffen. Mit viel Geld, (wo)menpower, einer Massenzeitung und Animationen, die nicht die Wirklichkeit zeigen, sondern nur,  wie wir sie sehen sollen, versucht der Betreiber die öffentliche Mei­nungsbildung zu beherrschen und fühlt sich jetzt offenbar stark genug für die Machtprobe. Klar, noch immer ist dieser Begleitprozess der bundesweit am besten ausge­stattete. Schließlich wurde er als Vorzeigeprojekt für viele andere gebraucht. Aber zunehmend wird er auch für diesen Betreiber lästig. Und wichtiger noch: Er scheint ihm wohl auch lässlich. Wie gesagt: Die ASSE bringt es an den Tag !

Peter Dickel