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Atommüllkonzept KONRAD – Die Planung einer Bruchlandung

(Mo., 16.03.15/UT) „Wir treten einen Flug mit einer Maschine an, wobei noch nicht geklärt ist, ob die Landung funktioniert….Würden Sie mitfliegen?“ Dieser Vergleich aus dem „Sorgenbericht Atommüll“ der Umweltverbände von 1983 ist heute aktueller denn je. Bis heute ist die Bundesregierung in der „Landeplatzfrage“ für die radioaktiven Hinterlassenschaften der Atomwirtschaft keinen Deut weiter und sie sucht auch nicht danach, jedenfalls nicht, wenn es um sog. vernachlässigbar wärmeentwickelnden Müll geht.

Für die vermeintliche Billiglösung „Asse II“ wird gerade die Zeche bezahlt – vom Steuerzahler natürlich. Dennoch wird mit Schacht KONRAD am selben Konzept festgehalten. Alle wissen, dass die alte Erzgrube nicht jenes Zaubergestein ist, das die Radioaktivität auf immer an sich bindet. Solche Bedenken haben jedoch bei den Bundesregierungen bisher kaum  eine Rolle gespielt. Für sie war und ist Schacht KONRAD der Spielball, der als Entsorgungsnachweis benutzt werden konnte, oder als Verhandlungsmasse zwischen Politik und Energiekonzernen. Bürger und Kommunalpolitiker wurden bei solchen Verhandlungen in der Regel nicht beteiligt. Stattdessen wurde versucht, uns hinters Licht zu führen.

Deals mit Schacht KONRAD (einige Beispiele)

  1. 1982 – bereits vor (!) der Einreichung des Planantrages wird Schacht KONRAD für Teilerrichtungen der AKW Grafenrheinfeld, Grohnde und Brokdorf als Entsorgungsnachweis aufgeführt.
  2. 31.08.1982 – die PTB stellt den Planantrag für Schacht KONRAD. Kommune und Bürger erfuhren davon erst aus der Zeitung.
  3. 1991 – Mehrere Weisungen des Bundes verlangen vom Land Niedersachsen die Auslegung der Planunterlagen, obwohl noch wichtige Unterlagen fehlten. Die Niedersächsische Umweltministerin Monika Griefahn wird angewiesen, im Erörterungsverfahren die Auffassung des Bundes zu vertreten.
  4. April bis Oktober 1991 – bereits vor (!) Beginn und während des Erörterungstermins führt der Niedersächsische Ministerpräsident Gerhard Schröder geheime Verhandlungen mit den Vorständen der Energiekonzerne VEBA (heute E.on) und RWE, wobei er schon von einer Genehmigung für Schacht KONRAD ausgeht.
  5. 2000 – bereits vor (!) dem Planfeststellungsbeschluss (2002) und dem Gerichtsurteil (2006)  wird Schacht Konrad als Atommülllager - und somit als Bauernopfer -  im sog. Atomkonsens zwischen der Bundesregierung und der Energiewirtschaft (ohne Bürgerbeteiligung) festgeschrieben.
  6. 2006 – Nachdem das Oberverwaltungsgericht das formale Verfahren um Schacht KONRAD als rechtens beurteilte, feststellte, dass es „kein Recht auf Nachweltschutz" gäbe, alle inhaltlichen Klagen abwies und keine Revision zuließ, wurde 2007 mit dem Umbau begonnen..


Das aktuelle Rütteln am Planfeststellungbeschluss

7.  2010 – eigenmächtige Erweiterung des Radionuklidspektrums durch das Bundesamt für Strahlenschutz – ohne Bürgerbeteiligung.

8.  2014 – Der Baden-Württembergische Umweltminister fordert in einem internen Papier, die Genehmigung für Schacht KONRAD über 2047 hinaus zu verlängern.

9.  November 2014 – durch die Presse erfährt die Öffentlichkeit, dass die Bundesregierung plant, den Müll aus der ASSE und das abgereicherte Uran aus Gronau in Schacht KONRAD einzulagern. Dies geht aus  dem Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro)  hervor, das die Regierung im August 2015 der EU vorlegen muss.


Sollte dieser Erweiterungsplan realisiert werden, würde das den Planfeststellungsbeschluss vollends aushebeln!

Schacht KONRAD darf nicht erweitert werden, sondern muss vom Tisch!


Hinkommen – zuhören – Mitreden!

Wir machen Druck, weil Schacht KONRAD kein Notlandeplatz für Atommüll ist, und zwar am 26. März bei der Podiumsdiskussion mit Jochen Flasbarth (Staatssekretär im Bundesumweltministerium) und Stefan Wenzel (Nds. Umweltminister) u.a. Beginn 17.30 in der Aula am Fredenberg in Salzgitter (im Anschluss an die Kundgebung um 17.00 Uhr). [Link zur Veranstaltung]