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16. Novelle des Atomgesetzes - Entschädigung für RWE und Vattenfall

(Mi., 20.06.18/US) Bis zum 30. Juni 2018 muss der Bundestag eine Novellierung des Atomgesetzes beschließen, die RWE und Vattenfall eine Kompensation für Strommengen der AKW Mülheim-Kärlich und Krümmel zugesteht. Notwendig wurde die Novelle durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Es hatte den Atomausstieg zwar im Prinzip für verfassungskonform erklärt, wegen der beiden Sonderfälle jedoch eine Ungleichbehandlung der beiden Unternehmen zu den anderen Atomkonzernen festgestellt. Der Entwurf für die Novelle liegt jetzt vor, die Kritik daran auch. [weiter beim Atommüllreport]