(CS/ 24.05.2025) Der 2009 durchgeführte „Optionenvergleich“ kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Die einzig verantwortbare Option – wie man mit dem Desaster der Einlagerung der radioaktiven Abfälle im einsturzgefährdeten ehemaligen Salzbergwerk umgehen kann – ist die Rückholung der Abfälle. Dies wurde im gleichen Jahr noch durch eine Änderung im Atomgesetz im § 57b verankert.
Der von der BGE 2020 aufgestellte Zeitplan sah den Beginn der Rückholung 2033 vor. Die AG Schacht Konrad und andere haben immer wieder auf eine Beschleunigung der vorbereitenden Arbeiten für die Rückholung gedrängt. Ende letzten Jahres hat der Landkreis in einem einstimmigen Votum die BGE aufgefordert, in einer öffentlichen Veranstaltung die Hindernisse für eine Beschleunigung konkret darzulegen.
Diese fand jetzt am 8. Mai in Schöppenstedt statt. Dort mussten die Besucher*innen eine erstaunliche Wendung zur Kenntnis nehmen: Herr Dr. Kindlein stellte seine aktuelle Konsequenzenanalyse vor, die auf der Annahme gründet, dass alle Notfallvorsorgemaßnahmen umgesetzt sind. Ergebnis: Die Belastung für die Anwohner*innen liege deutlich unter den gesetzlich zulässigen Grenzwerten. Auf Nachfrage erklärte die Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE, Frau Dr. Grafunder, dass damit noch nicht klar sei, dass ein notwendiger Langzeitsicherheitsnachweis gelingen würde.
Ein entsprechender Antrag auf die Schließung der ASSE ohne Rückholung müsste letztendlich vom Niedersächsischen Umweltministerium (NMU) geprüft und beschieden werden. Bis dahin fahre man zweigleisig, so Grafunder.
Noch stutziger wurden die Besucher*innen bei der Vorstellung aktueller Berechnungen, welche radiologischen Belastungen für das Personal und für die Anwohner*innen bei einer Rückholung entstehen würden.
Sie lägen zwar auch unter den gesetzlich zulässigen Grenzwerten; seien aber deutlich höher als bei einem Verbleib der Abfälle. Aus Sicht der AG Schacht Konrad sollte jetzt möglichst schnell von unabhängiger fachlicher Seite geprüft werden, was sich seit dem Optionenvergleich derart grundlegend geändert haben soll.
Unsere ursprüngliche Intention für diese Veranstaltung ergab das Gegenteil: Statt Beschleunigung kündigte Frau Dr. Grafunder für das 2. Halbjahr einen aktualisierten Zeitplan an, der einen noch späteren Beginn der Rückholung beinhalten wird. Ein Indiz, dass die BGE auf die Karte „Verbleib der Abfälle“ setzt, ist, dass sie keinen Plan B hat, wenn sie das Grundstück für den Bau der für die Rückholung notwendigen oberirdischen Anlagen (Zwischenlager und Konditionierungsanlage) nicht bekommt.
Der Landkreis hat jüngst ausdrücklich einen Verkauf der Kreisstraße 513 abgelehnt.