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Zuständigkeiten im Atommüllbereich

 

(Mi., 16.05.18/ Atommüllreport) Im Zuge des Standortauswahlgesetzes von 2013 und des Entsorgungsübergangsgesetzes von 2017 wurden die Zuständigkeiten im Atommüllbereich neu strukturiert, neue Unternehmen geschaffen und fast der gesamte Atommüllbereich in die Verantwortung des Staates übernommen. War das Atomgesetz bereits zuvor ein Flickwerk verschiedener Einzelfallregelungen - z.B. zu den Atommülllagern Asse II und Morsleben - so wurde das Atomrecht durch die Neuregelungen noch unübersichtlicher und komplizierter. Zu diesem Thema veranstaltete das Fachportal Atommüllreport den Fachworkshop „Wem gehört der Atommüll?“  weiterlesen Atommüllreport