(Mo., 25.08.2025/SW) Wie das Bundesamt BaSE als Aufsichtsbehörde heute mitteilte, hat es die Beförderung von 152 CASTOR-Behältern aus dem Zwischenlager Jülich in das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus genehmigt. In den Behältern werden rund 300.000 Brennelement-Kugeln aus dem früheren Versuchsreaktor in Jülich aufbewahrt. Die Transportstrecke beträgt knapp 180 km und führt vermutlich über Düsseldorf, Duisburg oder Essen und Bottrop ins Münsterland.
Für den morgigen Dienstag, 26. August rufen die Initiativen zu spontanen Mahnwachen ab 18:00 Uhr vor dem Zwischenlager in Ahaus-Ammeln und dem Forschungszentrum Jülich auf. Am Sonntag, 31. August, findet ab 14:00 Uhr ein außerordentlicher Sonntagsspaziergang am Zwischenlager Ahaus statt. Weitere Proteste sind in Vorbereitung, um diesen sinnlosen aber sehr gefährlichen Atommülltourismus zu verhindern.
Seit über 10 Jahren standen diese Transporte zur Debatte, weil die Lagerhalle in Jülich den modernen Anforderungen an Erdbebensicherheit nicht mehr entspricht. Das BZA in Ahaus hingegen ist in seiner Errichtungsgenehmigung nicht für diese Art von CASTOR-Behältern ausgelegt gewesen und hat erst 2016 mit einer 8. Änderungsgenehmigung eine Erweiterung erfahren. Hierfür geplant und sicher ist die Halle in Ahaus für die Aufbewahrung der Behälter aus Jülich auch nicht. Hinzu kommt jetzt ein vielfaches und unkalkulierbares Transportrisiko, das die Regierenden eingehen wollen.
Ende November 2022 beschloss die Koalition aus SPD, Grünen und FDP im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages statt einer Konsolidierung oder eines Neubaus in Jülich aus Kostengründen (!) die Option der Umlagerung nach Ahaus zu verfolgen. Nur wenn das Land Nordrhein-Westfalen die Kosten für einen Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich trüge, könnten die Brennelemente auch vor Ort bleiben, lautete der Ausschussbeschluss. Dass eine Landesregierung die Kosten für die Lagerung des bundeseigenen Atommülls nicht übernehmen würde, lag eigentlich auf der Hand.
In 2023 fanden bereits Testfahrten von Jülich nach Ahaus statt, bei den es zu erheblichen Pannen kam. Am 3. Dezember 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eine Klage gegen die Aufbewahrungsgenehmigung rechtskräftig abgewiesen. Die Stadt Ahaus hat angekündigt, auch gegen eine Transportgenehmigung klagen zu wollen. Daraufhin hat das BaSE die jetzt erteilte Transportgenehmigung unter Sofortvollzug gesetzt, sodass juristische Schritte jedenfalls keine aufschiebende Wirkung hätten.
Ebenfalls mit Datum von heute teilt das BaSE mit, dass es eine Transportgenehmigung für 2 Behälter aus dem Forschungsreaktor Garching erteilt hat. Diese Brennelemente bestehen aus hoch angereichertem, waffenfähigem Uran. Eine hochbrisante Fracht, die über 700 Kilometer quer durch die Bundesrepublik fahren würde.
Beide heute erteilten Transportgenehmigungen setzen dem konzeptlosen Atommüll-Wahnsinn der Bundesregierung nun das I-Tüpfelchen auf! Ohne Endlager-Konzept scheint man weiterhin auf die Verschiebung der Probleme von einem Ort zum anderen zu setzen.
Die Transporttermine stehen noch nicht fest und müssen nun von der Genehmigungsinhaberin Orano NCS GmbH mit den Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen abgestimmt werden. Noch ist es Zeit, diese CASTOR-Lawine politisch zu verhindern! Wenn es Regierungen und Gerichte nicht schaffen, müssen es wieder einmal die Betroffenen erwirken. Gemäß dem Motto: „Wichtige Dinge sollte man keiner Regierung überlassen“ rufen wir dazu auf, sich an den Protesten zu beteiligen, weitere Informationen gibt es aktuell bei den Gruppen und Initiativen aus dem Münsterland:
Aktionsbündnis "Stop Westcastor" Jülich
Sofortiger Atomausstieg Münster