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Klage gegen Brennelement-Exporte Lingen - Doel eingereicht

Erstmals gerichtliche Überprüfung durch VG Frankfurt - „Brennelement-Exporte Lingen-Doel sind unverantwortlich“ - Bundesregierung muss politisch einen Exportstopp durchsetzen

Pressemitteilung 13.08.2020: Anti-Atomkraft-Initiativen aus Aachen, Lingen, Bonn und Münster sowie die Ärzteorganisation IPPNW und das Umweltinstitut München gehen erstmals gerichtlich gegen eine Exportgenehmigung für Brennelemente aus der Brennelementefabrik in Lingen vor.

Stellvertretend für die Initiativen reichte ein Atomkraftgegner aus Aachen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Frankfurt Klage ein. Sie richtet sich gegen die am 18. März 2020 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilte Genehmigung für den Export von Brennelementen von Lingen für die beiden belgischen Reaktoren Doel 1 und 2 bei Antwerpen. Zuvor war vom BAFA ein Widerspruch mehrerer AtomkraftgegnerInnen zurückgewiesen worden. Die Klage hat aufschiebende Wirkung. Rechtsbeistand ist die renommierte Fachanwältin Dr. Cornelia Ziehm.

Der Klage kommt eine Präzedenzwirkung zu. Erstmals muss sich ein bundesdeutsches Gericht mit der Sicherheit von Atomkraftwerken im grenznahen Ausland auseinandersetzen. Bis Anfang 2019 waren derartige Klagen gar nicht möglich, da Exportgenehmigungen grundsätzlich erst nach deren Durchführung veröffentlicht wurden. Die Anti-Atomkraft-Initiativen und Umweltverbände kritisieren schon seit langem, dass Exportanträge nur pauschal bewilligt werden, ohne – wie im Atomgesetz vorgeschrieben – die gesetzlichen Sicherheitskriterien zu überprüfen. Ende 2019 hatte das Aufsicht führende Bundesumweltministerium einen Gesetzentwurf für ein teilweises Verbot von Brennelementexporten vorgelegt, der innerhalb der Bundesregierung jedoch keine Zustimmung findet.

„Gerade die beiden Altreaktoren Doel 1 und 2 sind mit 45 Betriebsjahren eine große Gefahr für die europäischen Nachbarn. In 2018 gab es in Doel 1 einen schweren Störfall und in 2019 kassierte der Europäische Gerichtshof die aktuelle Laufzeitverlängerung für die beiden Reaktoren. Deren Betrieb ist somit rechtswidrig. Der belgische Verfassungsgerichtshof bestätigte dieses Urteil Anfang 2020. Warum unter diesen Umständen mit Billigung der Bundesregierung neue Brennelemente aus Lingen den Weiterbetrieb einer sicherheitsgefährdenden Atomanlage ermöglicht, ist völlig unverständlich. Deshalb haben wir nun selbst den Rechtsweg eingeschlagen, um die Exportgenehmigung zu kippen,“ erklärt Katrin Wolfarth vom Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie.

„Der Betrieb der Reaktoren Doel 1 und Doel 2 ist rechtswidrig und auf Grund der insbesondere auch mit ihrem Alter verbundenen Sicherheitsdefizite in hohem Maße risikobehaftet. Für einen Störfall oder ein sonstiges kerntechnisch bedeutsames Ereignis besteht selbst nach Einschätzung der obersten deutschen Atomaufsicht nicht nur eine entfernte Wahrscheinlichkeit. Die vorhandenen Risiken sind dementsprechend nicht mehr lediglich dem Restrisiko zuzurechnen. Die weitere Ermöglichung des Betriebs der Reaktoren Doel 1 und Doel 2 durch Ausfuhrgenehmigungen des Beklagten bedeutet nicht „lediglich“ ein Kollektivrisiko, sondern verletzt konkret den Kläger in seinen Rechten. Der Kläger kann die Gewährleistung des im Atomgesetz festgeschriebenen Schutzniveaus und die Aufhebung der streitgegenständlichen Ausfuhrgenehmigung des Beklagten verlangen,“ ergänzte die Fachanwältin Dr. Cornelia Ziehm aus juristischer Sicht.

„Wir wollen als AnwohnerInnen aus Lingen nicht länger zuschauen, wie aus dem Emsland gefährlich störanfällige Uralt-Reaktoren in unserer europäischen Nachbarschaft mit neuen Brennelementen künstlich am Laufen gehalten werden. Wir fordern von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zum Atomausstieg – und das beinhaltet ein sofortiges Exportverbot für Brennelemente aus Lingen, aber auch für angereichertes Uran aus der Urananreicherungsanlage in Gronau,“ betonte Alexander Vent vom Bündnis AgiEL – AtomkraftgegnerInnen im Emsland.

Gegen die für die betreffende Brennelement-Charge ebenfalls bereits erteilte Transportgenehmigung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) wurde am 4. August auch ein Widerspruch eingelegt.

Pressemitteilung

Weitere Infos: www.stop-tihange.org/de , www.atomstadt-lingen.de , www.sofa-ms.de