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Fehlbildungen bei Neugeborenen müssen erfasst werden

(Fr., 26.09.2019/ PM BUND/ Berlin) Fehlbildungen bei Neugeborenen erfordern bundesweite Erfassung nach Muster des Mainzer Modells. In den vergangenen Wochen häuften sich Berichte über Fehlbildungen bei Neugeborenen. Die Klärung der Ursachen hierzu ist noch im Gange. Fast zeitgleich soll Ende des Jahres das lokale "Geburtenregister Mainzer Modell", das solche Fehlbildungen in Rheinland-Pfalz erfasst, auslaufen. Dies ist umso schlimmer, als dass dieses Register für die Ursachenforschung unabdingbar ist. 

In einem offenen Brief wendet sich Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Bundesumweltministerin Svenja Schulze, die Rheinland-Pfälzische Umweltministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und die Bundesärztekammer und ruft zur Einführung eines deutschlandweit repräsentativen Geburtenregisters auf. "Die Einführung eines bundesweiten Zentralregisters ist zur Erforschung der Ursachen von Fehlbildungen bei Neugeborenen unbedingt erforderlich", so der BUND-Vorsitzende. "Deshalb wenden wir uns in dieser so sensiblen Frage an Gesundheitsminister Jens Spahn, um die in unseren Augen notwendige Maßnahme für vorgeburtliche Vorsorge zu unterstützen." Weiger spricht sich dafür aus, dass das bundesweite Modell nach dem Muster des erfolgreichen Mainzer Modells aufgebaut wird und dieses als wichtiger Teil der bundesweiten Struktur weiterhin Bestand hat.

Das im Jahr 1990 vom Bundesministerium für Gesundheit initiierte lokale Geburtenregister in Mainz zeigt, dass in der Region Rheinhessen inzwischen etwa jedes 15. Kind mit einer behandlungsbedürftigen Fehlbildung geboren wird. Zudem belegt das Mainzer Modell eine drastische Erhöhung schwerwiegender Fehlbildungen bei Kindern, deren Mütter in medizinischen Berufen tätig waren. Dies wird auf Bestrahlung im Mutterleib zurückgeführt. Um diese medizinischen Erkenntnisse bundesweit zu erfassen und zu verdichten braucht es ein deutschlandweit geltendes Zentralregister.

Der BUND wiederholt in diesem Zusammenhang seine Forderung nach besserem Strahlenschutz für die Nachkommen beruflich und medizinisch exponierter Eltern. Aufgrund aktueller Erkenntnisse fordert der Umweltverband außerdem, dass die Nutzen-Risiko-Abwägung für Computertomographie-Untersuchungen deutlich kritischer als bisher erfolgen solle. Ziel muss es sein, ihre Häufigkeit soweit wie medizinisch vertretbar zu reduzieren.

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