Atommüll Alarm Aktuell

Atommüll Alarm 2014

Konzept "Freigabe" - Wie sich Atommüll abschaffen lässt

(Mo, 11.08.2014/UT) Die bequemste und billigste Methode, sich eines großen Teils des Atommülls zu entledigen, ist das sogenannte „Freimessen“. Das Prinzip besteht darin, die betreffenden radioaktiven Substanzen einfach in Hausmüll oder Wertstoffe zu verwandeln. Dies geschieht jedoch nicht in chemisch-technischen Prozessen oder durch reine Zauberei, sondern durch einen per Verordnung juristisch abgesegneten Verwaltungsakt.

Das bedeutet, die Abfälle werden nicht physisch verändert – verändert wird lediglich ihr rechtlicher Modus. Und weil sie dann per Dekret aus dem Atomgesetz entlassen, also kein Atommüll mehr sind, können diese Stoffe nun einfach auf Hausmülldeponien gelagert, verbrannt oder dem Wertstoffkreislauf zugeführt werden.

Bauschutt aus dem Abriss von Gebäudeteilen eignet sich als Straßenbelag; Metalle können eingeschmolzen und für Heizkörper, Werkzeuge oder Musikinstrumente verwendet werden. Ihr Verbleib ist nicht mehr nachvollziehbar. Besonders dann nicht, wenn die radioaktiven Abfälle verbrannt werden und die kontaminierten Verbrennungsrückstände sich unkontrolliert in Wasser, Luft und Boden verteilen, was bedeutet, diese Substanzen werden nicht rückholbar und nicht mehr identifizierbar in die Umwelt „entsorgt“.

Durch eine Novellierung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 29 von 2001 wird die Freigabe radioaktiver Stoffe in der Bundesrepublik eutschland geregelt. Zentrales Kriterium dabei ist das 10-Mikrosievert-Konzept, das besagt, die maximale Individualdosis (Strahlenbelastung) für eine Person aus der Bevölkerung dürfe durch eine bestimmte Freigabepraktik 10 Mikrosievert pro Jahr nicht überschreiten. Diese Freigabepraktik in Deutschland gewinnt für den Abriss von Atomkraftwerken immer größere Bedeutung. Insbesondere für Großkomponenten stehen keine Lagermöglichkeiten zur Verfügung. Um dem Rechnung zu tragen, hat die Bundesregierung 2011 die StrlSchV modifiziert und zwar dahingehend, dass sie die Freigabewerte für einige massenabhängige – weil strahlenschutzrelevante – Radionuklide erhöht hat. Diese höheren Freigabewerte konterkarieren jedoch das Minimierungsgebot dieser selben Strahlenschutzverordnung.

Einen anderen Weg der Verbringung gering radioaktiver Abfälle hat Frankreich gefunden. Anstelle einer Freigaberegelung lagern die Franzosen solche Stoffe in oberflächennahen Lagern. Eine Lösung, die der gegenwärtigen Freigaberegelung in Deutschland auf jeden Fall überlegen scheint, da sich bei dieser Art der oberflächennahen Lagerung die radioaktiven Stoffe nicht so einfach unkontrolliert ausbreiten und anreichern können. Deutschland ist auf dem besten Weg, sich in ein flächendeckendes Atommülllager zu verwandeln. Zumindest dann, wenn den Bedürfnissen der Atomindustrie weiter Folge geleistet wird und immer größere Mengen ihrer radioaktiven Hinterlassenschaften umdeklariert werden, damit sie anschließend in den alltäglichen Stoffkreislauf eingeschleust werden können.