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Klare Verhältnisse - aber trübe Aussichten

(Mi., 10.01.18/LW) Zum Jahreswechsel ist nun auch formal - durch Eintragung im Handelsregister - ausschließlich die BGE für alle sogenannten „Endlagerungs“projekte verantwortlich. Deren Chefin Ursula Heinen-Esser verkündete per Pressemitteilung vom 22.12.17 fröhlich: „Anstelle der in den vergangenen Jahrzehnten gewachsenen, komplizierten Struktur bei Planung, Bau und Betrieb der Endlagerprojekte bestehen damit auch bei Aufbau und Zuständigkeit jetzt klare Verhältnisse.

Moment mal...der Stilllegungsantrag für das ERA Morsleben zieht sich doch nicht wegen unklarer Verhältnisse seit mittlerweile 25 Jahren hin? Die Verhältnisse sind glasklar: der Betreiber des Atommülllagers kriegt sein eigenes Konzept nicht umgesetzt, die geplanten Abdichtungsbauwerke im Ostfeld funktionieren nicht, der für eine Stilllegung notwendige Langzeitsicherheitsnachweis kann deshalb nach wie vor nicht erbracht werden.

Die zuständige Genehmigungsbehörde, das Umweltministerium Sachsen-Anhalt, prüft den Antrag nach wie vor sorgfältig und gewissenhaft und fordert im Sinne des Strahlenschutzes weitere notwendige Nachweise ein, die nicht erbracht werden (können). Das Verfahren ist deshalb seit 2-3 Jahren im absoluten Stillstand. Im Februar 2017 wurde bekannt, dass es beim Antragsteller Überlegungen gibt, den Planfeststellungsantrag zurückzuziehen, die Genehmigungsbehörde sieht dazu allerdings keinen begründeten Anlass. Der einzige Grund, der auf der Hand liegt, ist die neue Zuständigkeit. Alle neu eingereichten Anträge wird das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) prüfen und entscheiden. Und dort sitzen die, die als BfS den alten Antrag eingereicht haben.

Na dann ist ja alles klar...
 

Zum aktuellen Stand der Dinge und zur Planung weiterer Aktivitäten lädt die BI Morsleben ein:

BI-Informationsabend

Donnerstag, 18. Januar 2018 ab 18.00 Uhr
Gemeindezentrum St. Christophorus
Calvörder Straße 1a, 38350 Helmstedt