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Streit um Nationales Entsorgungsprogramm voll entbrannt

(03.09.15/US) Kaum ist das Nationale Entsorgungsprogramm bei der EU-Kommission abgegeben, brechen in der bundesdeutschen Atommülldiskussion die alten fachlichen Auseinandersetzungen wieder auf. Soll man die unterschiedlichen Arten radioaktiver Abfälle auch in unterschiedlichen Gesteinformationen, mit unterschiedlichen Lagerkonzepten, an unterschiedlichen Standorten lagern, oder kann man sie in ein Lager zusammenfassen? Die Kontrahenten in diesem neuen/alten Streit: Das Bundesumweltministerium gegen die Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfälle des Deutschen Bundestages.

Mit der Ankündigung, mehr Müll als geplant in KONRAD einlagern zu wollen, hatte die Bundesregierung einen Proteststurm entfacht, der das ganze Projekt KONRAD kippen könnte, Um dies zu verhindern, beauftragte das BMU die Kommission, die gemeinsame Lagerung des hochaktiven Mülls mit dem aus der ASSE II und dem abgereicherten Uran aus Gronau zu prüfen. Doch die Kommission will nicht. Die Arbeitsgruppe 3 ließ über ihren Vorsitzenden Dr. Michael Sailer erklären: "Unserem gesetzlichen Auftrag entsprechend werden wir weiter Kriterien für ein Endlager nur für hochradioaktive Abfälle erarbeiten." Das BMU ist verärgert und hat nun in einem fünfseitigen Brief an die Kommission dieser Verärgerung Luft gemacht.

Letztlich handelt es sich um einen alten Streit, der nur mit der Genehmigung von Schacht KONRAD ein Ende gefunden hatte. Denn diese Genehmigung einer Grube, in der - nach Übereinstimmung aller Experten - kein hochradioaktiver Müll gelagert werden kann, hat das Zwei-Endlager-Konzept zu einer Tatsache gemacht. Kontrahenten in dem damaligen Streit: Das niedersächsische Umweltministerium als Genehmigungsbehörde für KONRAD und das Bundesumweltministerium als Atomaufsicht - allerdings mit umgekehrten Rollen.

Während die Niedersachsen ein Ein-Endlager-Konzept favorisierten und deshalb keinen Bedarf für KONRAD sahen, griff die damalige Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel zum Instrument der atomaufsichtlichen Weisung und wies das Land an, die "Planrechtfertigung" einfach zu unterstellen. So wurde eine fachliche Auseinandersetzung per Order abgeschnitten. Nun kommt sie wieder.

Süddeutsche Zeitung 03.08.2015: Umweltminsiterium greift eigene Endlager-Experten an