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Katastrophenschutz bei AKW-Unfall?

(26.01.17) Was ist, wenn der Supergau kommt und einheitliche Katastrophenschutzrichtlinien für ganz Deutschland fehlen? Dazu hat die Ärztevereinigung IPPNW am 19.1.2017 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Bis heute existiert in Deutschland keine einheitliche Planung für den Katastrophenschutz bei Atomkatastrophen von der Schwere, wie sie zuletzt in Fukushima und davor in Tschernobyl aufgetreten sind. Ursache dafür ist, dass die Bundesregierung bis heute keine Frist für die Umsetzung ihrer Richtlinien festsetzte, die gemeinsam mit den Länderinnenministerien erarbeitet wurden. Zufall oder bewusste Verantwortungslosigkeit?

Nach der Fukushimakatastrophe dauerte es mehrere Jahre, bis sich die Strahlenschutzkommission im Dialog mit den Länderinnenministerien, die für die Durchführung  und Umsetzung des Katastrophenschutzes verantwortlich sind, auf einheitliche Empfehlungen einigen konnten.1 Diese Richtlinien wurden bisher nur in einem Bundesland, in NRW, in ein überarbeitetes Katastrophenschutzgesetz aufgenommen.

Zu verdanken ist dies dem immensen Druck, den die Aachener Antiatominitiative seit Jahren wegen der Bedrohung durch das belgische AKW Tihange entfacht hat. So ist die vorsorgliche Jodtablettenvergabe z.B. für die Stadt Dortmund, die 100 km vom AKW Lingen entfernt liegt, schon geregelt. In Nordhorn oder Lingen, Städte, die im 20 km-Umkreis des AKW Lingen liegen und damit in der Evakuierungszonen nach den neuen Katstrophenschutzrichtlinien, jedoch nicht. Der Landkreis wartet auf die Order aus Hannover.

Im Niedersächsischen Landtag fand am 19. Januar 2017 eine öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf der Landesregierung statt. Nun geht es darum, dass die betroffenen Kommunen um das AKW Emsland und das AKW Grohnde möglichst schnell, in den nächsten Monaten, ihre Evakuierungspläne für die 20 km Zone vorlegen und dass die niedersächsische Landesregierung ein verpflichtende Jodtablettenvergabe bei deren Bewohnern organisiert. [Stellungnahme Dr. Claussen zur Anhörung am 19. Januar 2017].

Weiterhin forderten kommunalen Spitzenverbände, der Landkreis Wolfenbüttel und die Internationale Ärztevereinigung für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) eine verbindliche Einbeziehung der Schachtanlage Asse, des Castor-Lagers Gorleben bzw. der Castor-Zwischenlager an AKW Standorten in die Notfallvorsorge, wobei hier die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes greifen, da die radiologischen Ausbreitungen nach Katastrophen, z.B. terroristischen Angriffen, wesentlich kleinräumiger ausfallen würden.

Auch wenn die IPPNW die Rahmenempfehlungen immer noch für unzureichend bewertet, so fordern wir, dass diese Empfehlungen sofort in ganz Deutschland umgesetzt werden müssen. Die Bundesregierung muss die Länder verpflichten, beschlossene Richtlinien in Landesgesetzen zu beschließen und noch in diesem Jahr umzusetzen.

Quelle: https://www.ippnw.de/startseite/artikel/de/katastrophenschutz-bei-atomunfaellen.html