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Urteil im Zaunbauprozess um Eckert & Ziegler

(Mo., 16.01.2017/UT) Gut anderthalb Jahre dauerte der Zivilprozess zwischen Eckert & Ziegler Nuclitec (EZN) und fünf Demonstranten an. Letztere waren beschuldigt worden den Bau eines Zaunes verhindert zu haben. Wegen eines Schadens von fast 1500 Euro, der der Firma angeblich daraus entstanden wäre, strengte EZN eine Schadensersatzklage gegen die Demonstranten an. Jetzt wurde das Urteil gesprochen.

Diese Klage sei für vier dieser Demonstranten unbegründet, befand Richter Hauk vom Amtsgericht in Braunschweig. Daraus folgt, dass Eckert & Ziegler 84 Prozent der Gerichtskosten zu tragen hat. Außerdem muss die Firma nicht nur für eigenen außergerichtlichen Kosten aufkommen, sondern auch für Kosten der zu Unrecht Beschuldigten. Lediglich ein Demonstrant, der sich nachweislich für einige Zeit direkt vor einem Baufahrzeug aufgehalten hatte, wurde zu 1.411 Euro Schadensersatz verurteilt und muss für die restlichen Gerichtskosten aufkommen. Einer Berufung wurde stattgegeben.

1500 Euro. Für eine Firma wie Eckert & Ziegler Nuclitec sicher eine Lappalie. Mit einer unangemessen umfangreichen Klageschrift und der Benennung etlicher Zeugen hatte sie das Verfahren derart aufgebläht, dass ihre Prozesskosten die geforderte Klagesumme um ein Vielfaches übersteigen wird. Doch darum wird es der Firma nicht gegangen sein. Vielmehr war es wohl eher ein Spiel mit den Muskeln, um die Menschen, die den Erweiterungsbau von EZN verhindern wollen, einzuschüchtern. Dabei ist sind radioaktive Gefahren, derer die AnwohnerInnen täglich ausgesetzt sind schon im gegenwärtigen Betrieb viel zu hoch. Jener Demonstrant und Anwohner, der für schuldig befunden wurde, mag möglicherweise die juristische Grenze des Demonstrationsrechtes überschritten haben, jedoch ohne Gewaltanwendung. Moralisch und politisch kann ihm das kaum vorgeworfen werden.