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Eckert & Ziegler setzt Brandschutzauflagen nicht um!

Das makabere Spiel mit dem Feuer!

(Mi., 19.05.2021/MH) Der TÜV NORD hatte vor geraumer Zeit für die Atomfirma verschiedene Brandschutzmaßnahmen empfohlen, welche der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden sollten. Konkret handelt es sich u.a. um ein Brandlastenverzeichnis sowie ein Brandschutzkonzept. Hierin sind die möglichen Brandwirkungen aufzuzeigen.

Laut TÜV sind dabei folgende Nachweise zu erbringen:

  • die Begrenzung eines Brandes hinsichtlich Temperaturhöhe und Branddauer,
  • dass ein Folgebrand im Falle eines Erdbebens mit der lntensität Vll hinsichtlich des Umfangs der betroffenen Gebäude begrenzt ist.
  • dass beim Absturz eines Kleinflugzeugs kein Folgebrand im Gebäudeinneren zu unterstellen ist.

Eine weitere Forderung des TÜV bezieht sich darauf, Arbeitsbereiche  durch Schleusen zu trennen, weil dies die Sicherheit im Umgang mit radioaktivem Material erhöht. Zudem war gegenüber der Aufsichtsbehörde nachzuweisen, dass das vom Brand betroffene lnventar auf 10 % oder weniger der Gesamtaktivität begrenzt ist.

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