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Export zum Ernstfall

Reaktorsicherheit: Deutschland liefert die Brennstäbe für Belgiens marode Meiler. Das Bundesumweltministerium könnte das stoppen.

(Fr., 08.06.18/Anika Limbach) Es ist schon ungewöhnlich genug, wenn Nuklearexperten verschiedener Länder zu einer gemeinsamen Einschätzung kommen und diese auch noch öffentlich kundtun. Alarmierend ist es, wenn ihr Urteil vernichtend ausfällt. Es geht um Belgiens Atommeiler Tihange 2 und Doel 3. Dort wurden in den letzten Jahren Tausende Risse in den Reaktordruckbehältern entdeckt. Die zur Aachener Tihange-Konferenz geladenen unabhängigen Wissenschaftler des Atomforscher-Netzwerks INRAG stellten klar: Der Betrieb von Tihange 2 – wie auch der von Doel 3 – ist nach international anerkannten Maßstäben weder sicher noch zulässig. Ausgelöst durch einen gewöhnlichen Störfall könnte der Reaktordruckbehälter auseinanderbrechen, womit innerhalb kürzester Zeit große Mengen radioaktiver Stoffe freigesetzt und weite Landstriche auch im benachbarten Nordrhein-Westfalen verseucht würden. Wohlgemerkt: Es sind Fachleute, die das sagen, keine Atomkraftgegner.

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Die Dimension der Gefahr zeigt sich vor allem in Details: René Boonen von der Universität Löwen in Belgien errechnete anhand der Materialeigenschaften von Doel 3, dass bei der Herstellung des Druckbehälters höchstens 1.500 Risse entstanden sein können, aber niemals die Anzahl von 11.600, die im Stahl gefunden wurde. Sie müssen sich während des Betriebs gebildet haben – eine unkontrollierte Ausweitung der Risse wäre also möglich. Ein solches Szenario würde keine Atomaufsicht der Welt für akzeptabel halten. Die belgische Aufsicht FANC versucht deshalb, den Weiterbetrieb allein damit zu rechtfertigen, dass sie jene Erkenntnisse für null und nichtig erklärt. Doch selbst wenn ihre Hypothese zuträfe, müssten Tihange 2 und Doel 3 vom Netz genommen werden. Wie Wolfgang Renneberg, der frühere Leiter der Abteilung für Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium, darlegte, hätte man Risse in der Anzahl und Größe beim Herstellungsprozess nicht übersehen können. Wären stark betroffene Stahlringe in zwei Reaktoren verbaut worden, würde das auf grobe Manipulationen bei Genehmigungsverfahren hindeuten. In jedem Fall ist die Betriebsgenehmigung rechtswidrig und damit ungültig – eine Tatsache, die die FANC ignoriert.

Angesichts der Brisanz des Themas verwundert, dass Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) bei ihrem Antrittsbesuch in Belgien am 22. Mai nicht die Stilllegung der Rissereaktoren forderte. Sie gab sich damit zufrieden, dass Belgiens Innenminister Jan Jambon beteuerte, die Laufzeit für Tihange 2 und Doel 3 nicht zu verlängern. Akzeptiert sie etwa den Weiterbetrieb um vier oder fünf Jahre? Auf Anfrage ließ Schulze mitteilen, eine vorübergehende Stilllegung der Reaktoren hielte sie für notwendig, solange die Sicherheitsnachweise fehlten. Wie die INRAG-Wissenschaftler erklärten, können die entscheidenden Sicherheitsnachweise nachträglich gar nicht erbracht werden. Doch diese Expertise findet im Bundesumweltministerium offenbar keine Beachtung. Stattdessen verweist Schulze auf ein Fachgespräch mit der FANC, dessen Auswertung noch andauere. Es wirkt wie eine Hinhaltetaktik und sorgt bei denen, die seit Jahren dafür kämpfen, der Bedrohung aus Tihange nicht mehr ausgesetzt zu sein, für Unmut. „Was muss denn noch alles passieren, bevor die Politik nicht nur prüft und abwartet, sondern handelt?“, fragt Walter Schumacher vom Aachener Bündnis gegen Atomenergie. Deutlichere Worte fand die Ministerin bei ihrem Belgien-Besuch bezüglich Tihange 1, Doel 1 und Doel 2. Anlass zur Sorge bieten die über 40-jährigen Atommeiler allemal, auch in Fachkreisen. Schon auslegungsbedingt fehlen ihnen die üblichen Sicherheitsreserven. Die zunehmende Versprödung des Materials korrespondiert mit einer Häufung ernster Störfälle. In Tihange 1 traten ungewöhnlich viele Precurser-Fälle auf, das sind Ereignisse mit Potenzial zum GAU. In Doel 1 rätselte man vor einem Monat über ein Leck, durch das insgesamt 6.000 Liter hochradioaktives Wasser aus dem Primärkreislauf entwichen. Laut Manfred Mertins, Experte für Reaktorsicherheit, war der Unfall brisant, weil ernsthaft etwas aus dem Ruder hätte laufen können. Skandalös ist, dass die FANC den Störfall zuerst verheimlichte, dann verharmloste und Details nur auf öffentlichen Druck hin preisgab.

Was steht im Atomgesetz?

Die Kritik der Bundesumweltministerin an den drei maroden Meilern gerät jedoch in Verdacht, von der Gefahr zweier anderer, ebenfalls maroder Meiler abzulenken. Noch entscheidender ist: Wird Schulze die deutsche Beihilfe zum Weiterbetrieb der Risikomeiler in Grenznähe beenden? Bisher wurden vier der fünf erwähnten Meiler von der Lingener Brennelementefabrik ANF beliefert, Doel 1 und 2 sogar seit Jahrzehnten. Deren Betrieb ist in hohem Maße abhängig von speziellen Brennelementen, die offenbar nur in Lingen hergestellt werden. Der letzte Nachschub kam im April, kurz vor Ablauf der alten Ausfuhrgenehmigung. Demnächst muss Schulze über neue Anträge entscheiden. Sie sollte dabei die betroffene Bevölkerung im Blick haben. Eine vom Umweltinstitut München beauftragte Forsa-Umfrage ergab, dass zwei Drittel der Wahlberechtigten in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen einen Exportstopp für deutsche Brennelemente befürworten, genauso wie eine schnelle Schließung der Atomfabriken in Lingen und Gronau. Die dritthöchste Zustimmung kam mit 71 Prozent von der SPD-Anhängerschaft.Schulze muss sich auf Protest gefasst machen, schon für kommenden Samstag ist eine Demonstration in Lingen angekündigt, organisiert von einem breiten Anti-Atom-Bündnis.

Ihre Amtsvorgängerin Barbara Hendricks (SPD) scheute den Konflikt mit Belgien. Sie prangerte Tihange 2 und Doel 3 zwar öffentlich an, genehmigte aber zeitgleich deren Belieferung aus Deutschland und behauptete, von Rechts wegen bliebe keine andere Wahl. Dabei ist es eher umgekehrt: Mit der Duldung der Exporte begibt sich jede Umweltministerin juristisch auf dünnes Eis. Die Umweltrechtlerin Cornelia Ziehm legte schon 2016 in einem Gutachten dar, dass nach Artikel 3 des Atomgesetzes die Ausfuhr von Kernbrennstoffen nur genehmigt werden darf, wenn gewährleistet ist, dass sie „nicht in einer die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik gefährdenden Weise verwendet werden“.

Wolfgang Ewer, der von Hendricks beauftragte Gegengutachter, versuchte den Wortlaut zu entkräften. Gemeint sei nicht, die Bevölkerung zu schützen, sondern nur den Staat und seine Funktion. Dass der Gesetzgeber die Gefahr durch verantwortungslose AKW-Betreiber nicht im Blick hatte, ist erklärbar, in Deutschland wurde damals noch kein Atomstrom produziert. Der Umkehrschluss, den Verwaltungsrechtler Ewer vornimmt, ist jedoch unzulässig: Abzuwenden sei ausschließlich die Gefahr durch Missbrauch der Brennstoffe zu militärischen Zwecken. Eine Beschränkung darauf ist weder im Atomgesetz erwähnt, noch in Gesetzesbegründungen. Selbst mit Ewers Definition dürfe keine Ausfuhrgenehmigung erteilt werden, meint Wolfgang Renneberg. Denn durch einen Super-GAU, der im Fall von Tihange „im Bereich des praktisch Möglichen“ liegt, wäre „selbstverständlich der Bestand des Staates betroffen“. Darüber hinaus habe der Schutz von Leben und Gesundheit auch in europarechtlichen Abkommen einen höheren Stellenwert als die Freiheit des Warenverkehrs oder der Vertrauensschutz. Ewers Gutachten, urteilt Renneberg, sei „als Entscheidungsgrundlage unbrauchbar“, da es „den Sachverhalt nicht erfasst, um den es geht“. Die Regierung wolle rechtlich prüfen, wie verhindert werden kann, „dass Kernbrennstoffe aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist, zum Einsatz kommen“. So steht es im Koalitionsvertrag. Viel zu prüfen gibt es da eigentlich nicht.